Betroffener Wirtschaftszweig: Baugewerbe
Der betroffene Wirtschaftszweig umfasst Planungs- und Ausführungsleistungen an Bauwerken im Hoch- und Tiefbau. Im Hochbau sind überwiegend folgende Bauten betroffen:- Büro- und Wohngebäude
- Friedhöfe
- Kasernen
- Kraftwerke
- Gebäude der Justizanstalten
- Parkplätze
- Parks und
- Kindergärten
- Straßenbau, u.a. Ausbau und Instandsetzung von Autobahnen
- Brückenbau
- Erdbau
- Gleisbau und Bahnhofsanlagen
- Kanalbau
- Leitungsbau
- etc.
Gemeinden unter den potentiell Geschädigten
Öffentliche Auftraggeber wie etwa Bund, Länder und Gemeinden vergeben im Rahmen von Ausschreibungen, welche dem Vergaberecht unterliegen, Aufträge an Bauunternehmen. Diese Bauaufträge werden von den Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen mitfinanziert. Kartellabsprachen führen generell zu Ausschaltung bzw. Minimierung des Wettbewerbs. Dadurch besteht die Gefahr, dass Auftraggeber höhere Preise für Aufträge bezahlen müssen. Die erhöhten Ausgaben führten zu höheren Staatsausgaben. Dies wiederum belastet den Steuerzahler und Steuerzahlerin. Zu den potentiell Geschädigten zählen Bund, Länder, Gemeinden, öffentliche und private Unternehmen.Bisherige Ermittlungen der BWB:
Die BWB führte im Frühjahr 2017 mehrere Hausdurchsuchungen in der Baubranche durch. Bei den Hausdurchsuchungen wurden Papierunterlagen sowie IT-Daten im großen Umfang sichergestellt. Gegen weitere Unternehmen laufen Ermittlungen, die zeitnah zu weiteren Anträgen an das Kartellgericht führen werden.Geldbußen nach dem Kartellgesetz
Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes vom vorausgegangenen Geschäftsjahr verhängen.-BWB


