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Förderungen

22.03.2022

Gemeinden aufgepasst: Keine Antragstellung auf Familienhärtefonds mehr möglich

Das Bundeskanzleramt möchte daran erinnern, dass die Antragstellung für den Corona-Familienhärtefonds nur bis 3. Juni 2021 möglich war.

Da noch immer viele Gemeinden das Antragsformular zum Corona-Familienhärtefonds ihren Einwohner/innen online auf den jeweiligen Webseiten zur Verfügung stellen, bittet das Bundeskanzleramt die Gemeinden,  das Antragsformular von den Gemeinde-Homepages herunter zu nehmen. Da die Antragstellung seit geraumer Zeit beendet ist, können einlangende Anträge auch nicht mehr bearbeitet werden.

Ziel des Corona-Familienhärtefonds des Bundeskanzleramtes war es, Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, eine finanzielle Unterstützung zu gewähren. Mehr als 100.000 Familien konnten so unterstützt werden. Von 15. April 2020 bis 30. Juni 2021 war es möglich, einen Antrag auf eine Zuwendung aus dem Corona-Familienhärtefonds zu stellen.

Bei Fragen können sich die Gemeinden an Frau Mag. Victoria Pani (victoria.pani@bka.gv.at) oder an Frau Mag. Julia Moritz (julia.moritz@bka.gv.at) im Bundeskanzleramt wenden.

– REDAKTION (Quelle: BKA)

 

– I.WEIPPL (Quelle: Reisswolf, Entgeltliche Einschaltung)

 

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