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Europa

16.12.2022

Kommunale Abwasserrichtlinie – das sind die Neuerungen

Die Revision der Abwasserrichtlinie sieht einige Neuerungen vor: Erweiterte Herstellerverantwortung für Produzenten von Mikroschadstoffen, Einbeziehung aller Gemeinden ab 1.000 Einwohnern in den Anwendungsbereich der Richtlinie und Energieeffizienzziele für größere Anlagen. Der am 26. Oktober veröffentlichte Revisionsvorschlag will die 30 Jahre alte Richtlinie an den Stand der Technik, aktuelle Herausforderung und den grünen Deal anpassen.

Rückmeldungen und Vorschläge erwünscht

Einige Neuerungsvorschläge dürften in Österreich wohl schon umgesetzt sein, bei anderen sind Rückmeldungen aus der Praxis erbeten.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die Schwelle, ab der eine Gemeinde in den Anwendungsbereich der Abwasserrichtlinie fällt, wurde von 2.000 Einwohnern auf 1.000 Einwohnern heruntergesetzt. Konkret heißt das, Ausbau eines Kanalnetzes und Abwasserbehandlung in mindestens zwei Klärstufen.
  • Für individuelle Sammelsysteme wie Zisternen oder Tanks, die vor allem in abgelegenen oder dünn besiedelten Gegenden zum Einsatz kommen, gelten neue Aufzeichnungs- und Berichterstattungspflichten. Die Abwässer müssen einer Behandlung zugeführt werden, die mindestens zwei Klärstufen entspricht.
  • Die dritte Klärstufe wird ab 100.000 Einwohnern zur Norm, in sensiblen Gebieten, wo es Probleme mit Eutrophierung gibt, gilt dies ab 10.000 Einwohnern. Für die Liste der sensiblen Gebiete sind die Mitgliedstaaten zuständig.
  • Für Gebiete ab 100.000 Einwohnern ist bis 2035 die vierte Klärstufe zur Abscheidung von Mikroschadstoffen umzusetzen. Für sensible Gebiete ab 10.000 Einwohnern ab 2040.
  • Die erweiterte Herstellerverantwortung von Pharma- und Kosmetikindustrie soll Produzenten und Importeure von Mikroschadstoffen an den Kosten der vierten Klärstufe beteiligen.
  • Da Kläranlagen große Energieverbraucher sind, soll bis 2040 gesamtstaatliche Energieneutralität des Abwassersektors, etwa durch PV-Anlagen, Windkraft, Biogas, erreicht werden.
  • Zugang zu Sanitäranlagen: Ähnlich wie die Trinkwasserrichtlinie enthält auch dieser Revisionsvorschlag eine sozialpolitische Forderung, nämlich das Recht des Zugangs zu Sanitäreinrichtungen sowohl in Städten bzw. öffentlichen Einrichtungen als auch für besonders vulnerable Gruppen.

Der Vorschlag wurde den Co-Gesetzgebern Rat und Parlament übermittelt und durchläuft jetzt den Gesetzgebungsprozess. Anmerkungen zu den Vorschlägen aus kommunaler Sicht nimmt der Gemeindebund gern entgegen.

-D. FRAISS

Zur Autorin

Daniela Fraiss ist Leiterin des Brüsseler Büros des Österreichischen Gemeindebundes. Email: oegemeindebund@skynet.be

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