Übergangsfrist für Barrierefreiheit
Prinzipiell waren sich aber SPÖ und FPÖ mit NEOS und den Koalitionsparteien einig, dass die Wahlrechtsnovelle alles in allem ein gutes Paket ist – nach den Überarbeitungen in Folge der Ausschussbegutachtung. Die wichtigste davon ist, dass den Gemeinden eine Übergangsfrist bis 2028 zugestanden wurde für die barrierefreie Ausgestaltung der Wahllokale. Somit muss erst ab 1. Jänner 2028 jedes Wahllokal einen barrierefreie Zugang und eine entsprechend ausgestaltete Wahlzelle haben. Bis dahin muss an jedem Standort mindestens ein barrierefreies Wahllokal geboten werden. Prinzipiell sollen die Wahlrechtsneuerungen Anfang 2024 in Kraft treten – also zeitgerecht für die nächste Nationalratswahl im Herbst 2024 (wenn sie nicht vorgezogen wird) und mit Premiere bei der schon im Spätfrühling anstehenden EU-Wahl.Vorwahltag erleichtert Briefwahl
Da wird es dann auch in allen Gemeinden die – bisher nur in den Statutarstädten gesetzlich erlaubte – Möglichkeit geben, Wahlkarten gleich beim Abholen am Gemeindeamt auszufüllen und wieder abzugeben. Damit werde “eigentlich eine Art Vorwahltag eingeführt”, pries Gerstl die Erleichterung der Briefwahl. Mit Blick auf die Briefwahl wird es künftig für eine Bundespräsidenten-Stichwahl generell einen leeren Stimmzettel geben. Bisher bekamen einen solchen nur Auslandsösterreicher. Und da künftig die Briefwahl dezentral am Sonntag ausgewertet wird, könnte in kleinen Gemeinden deren Wahlverhalten nachvollzogen werden. Verpflichtend ist künftig die “Samstagsentleerung” der Briefkästen, damit bis Samstag früh eingeworfene Wahlkarten noch zeitgerecht zu den Bezirkswahlbehörden kommen.Höhere Entschädigungen für Wahlbeisitzer und Gemeinden
Verbesserungen gibt es nicht nur im Sinn der Wahlbeteiligung, sondern auch für die Abwicklung: Die Entschädigung für Wahlbeisitzer und Wahlbeisitzerinnen ist künftig österreichweit einheitlich und wertgesichert – und beträgt zwischen 33 und 100 Euro, abhängig von der Länge der Öffnungszeit des jeweiligen Wahllokals. Die Gemeinden können auch höhere Entschädigungen auszahlen, wenn sie es für nötig halten. Parallel wird die Pauschalentschädigung für die Gemeinden erhöht: Der Bund überweist ihnen künftig bei Nationalratswahlen 2 statt bisher 0,94 Euro pro Wahlberechtigtem. Damit wurde einer Forderung des Österreichischen Gemeindebundes nachgekommen. Entlastet werden die Gemeinden in Zukunft beim Eintragungszeitraum von Volksbegehren. Die derzeit bestehende Verpflichtung, die Eintragungslokale auch am Samstag für zumindest zwei Stunden offenzuhalten, soll entfallen. Zudem sind verlängerte Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr nur noch für einen Werktag (statt wie bisher zwei) vorgesehen. Auch dies war eine langjährige Forderung des Gemeindebundes. Denn mittlerweile können Volksbegehren sowohl in jeder beliebigen Gemeinde als auch online, via Handysignatur unterstützt werden.-REDAKTION (APA)


