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Gesundheit

Sicherheit

22.02.2023

Größter Ausbruch der Vogelgrippe seit Langem

Die Vogelgrippe breitet sich mit ungewohnter Heftigkeit aus. Manche sprechen vom größten Ausbruch in Europa seit Langem. Seit Ende letzten Jahres wurden auch in Österreich mehrere Fälle von Geflügelpest (Aviäre Influenza) bei Wildvögeln nachgewiesen. Mit 10.01.2023 wurde daher eine Stallpflicht in Gebieten mit „stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ in Österreich verordnet, die mit 27.01.2023 noch ausgeweitet wurde.

Aufgrund des weiterhin hohen Infektionsrisikos macht die Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung verstärkt darauf aufmerksam, dass die Wirtschaftsgeflügelbestände bestmöglich vor einem Kontakt mit dem Virus zu schützen sind. Auf die Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen ist besonders zu achten, um einen Eintrag in jegliche Geflügelbestände möglichst zu vermeiden.

„Hobbytiere“ besonders gefährdet

Besonders empfänglich für das Virus sind Hühner und Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Gänse und Enten zeigen hingegen keine oder nur milde Symptome, spielen aber für die Erregerverbreitung eine wichtige Rolle. Es ist daher dringend davon abzuraten, als wirtschaftlicher Geflügelbetrieb, zusätzlich noch
vereinzelt „Hobbytiere“ (Enten, Gänse, Hühner anderer Sparte usw.) zu halten.

Hilfe von Gemeinden erbeten

Bitte helfen Sie seitens der Gemeinden mit, dass in den nächsten Wochen bis zum Ende der Winterzeit nicht nur die seitens des  Gesetzgebers verordneten Auflagen und die Stallpflicht in Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko eingehalten sondern darüber hinaus freiwillig nachstehende Aspekte beachtet werden.

  • Das in sogenannten Kleinst oder Privathaltungen frei herumlaufende Geflügel ist derzeit am meisten gefährdet, durch den Virus infiziert zu werden.
  • Bitte informieren Sie Privathalter, dass es auch um den Schutz ihrer Tiere geht. Sollte es zu einer Ansteckung kommen, bedeutet das, dass auch das Hobbygeflügel amtlich gekeult
    werden muss.

  • Die Anordnung der Stallpflicht für Geflügelhalter ab 50 Stück in Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ist lediglich eine Mindestauflage seitens des Gesetzgebers! Bitte freiwillig sämtliches Geflügel unter Dach halten!
  • Sollten sich Kleinsthaltungen oder private Hobbyhalter in der Gemeinde befinden, sprechen Sie bitte mit solchen Personen dahingehend, dass jegliches Geflügel ab dem 1. Tier in ganz Österreich (bitte nicht nur in den sogenannten Risikogebieten!) in geschlossenen Stallungen oder Unterständen gehalten werden sollte und jegliche Kontaktmöglichkeiten mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden muss. Es geht nicht nur um die großen Geflügelbetriebe Österreichs! Nein, es geht auch um den Schutz der vielen Kleinst oder HobbyGeflügelbestände mit oft nur wenigen Tieren im eigenen Garten!
  • Abschließend möchten wir erneut auf die Meldepflicht hinweisen! Jede Haltung von Geflügel (ab 1 Tier) ist  meldepflichtig!
Das Schreiben Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung sowie weitere Informationen finden Sie unten.
-REDAKTION
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