Schlechte wirtschaftliche Entwicklung
Nach dem Rezessionsjahr 2023, in dem das Bruttoinlandsprodukt real um rund 0,8 Prozent geschrumpft ist, wird im Jahr 2024 nach Einschätzung der Wirtschaftsforscher das BIP zwar wachsen, aber dieses BIP-Wachstum wird mit real 0,9 Prozent recht schwach ausfallen, während es 2021 und 2022 noch gut vier Prozent betragen hat. Gleichzeitig ist angesichts der schlechten fiskalischen Situation der Gemeinden damit zu rechnen, dass 2024 ein starker Einbruch der öffentlichen Investitionen erfolgen wird. Budgetär erschwerend hinzu kommt die in Österreich nach der Slowakei derzeit höchste Inflation in der Euro-Zone. Die aktuelle Jahresinflation von 2023 rund 7,9 Prozent soll gemäß WIFO-Einschätzung 2024 weiter zurück gehen, bleibt mit rund vier Prozent aber weiterhin auf hohem Niveau. Die Inflation und damit auch die Lohnabschlüsse sind auch deutlich höher als in fast allen europäischen Ländern, was nach und nach auch den heimischen Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt unter Druck bringen könnteZusätzliche Mittel aus dem Finanzausgleich
Wie angeführt, ist die budgetär extrem herausfordernde Situation 2024 das eine und sind die im Finanzausgleich erfolgreich herausverhandelten Bundesmittel das andere. Das neue Finanzausgleichsgesetz 2024 wurde am 14. Dezember 2023 mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ im Nationsrat beschlossen und wurde Ende Dezember im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Tabellarisch werden nun zum einen die drei wesentlichen neuen bzw. aufgestockten direkten Transferzahlungen an die Gemeinden länderweise dargestellt.
Ausgeglichen budgetieren sehr schwierig
Wie aus vielen E-Mails, Telefonaten, Medienberichten und Resolutionen bekannt ist, machen es Inflation, Personalkosten, Zinsausgaben und insbesondere die häufig zweistelligen Zuwachsraten bei den Umlagen an die Länder im Jahr 2024 sehr schwierig, ausgeglichen zu budgetieren. In vielen Fällen werden Investitionsmaßnahmen verschoben oder abgesagt und verschiedene Leistungen reduziert werden müssen. Trotz der 300 Millionen Euro an Sondervorschüssen im Jahr 2024 (die 2025-2027 wieder an den Bund rückzuführen sind) ist die Einnahmen-Dynamik nicht ansatzweise so hoch. Die Gemeinde-Ertragsanteile werden 2024 wenn überhaupt nur geringfügig über jenen des Jahres 2022 liegen, nicht zuletzt auch, weil die Grunderwerbsteuer, die zur rund 94 Prozent den Gemeinden zukommt, seit gut einem Jahr drastisch einbricht. Es ist auch im Sinne des Arbeitsmarkts und des Wirtschaftsstandorts angemessen, nun beim Bund ein Gemeindepaket 2024 einzufordern.Mit Gemeindepaketen die Wirtschaft ankurbeln
Finanzminister Magnus Brunner erklärte vor Weihnachten, dass der Bund die Konjunktur und vor allem die Bauwirtschaft ankurbeln möchte – etwa durch Vorziehen von Maßnahmen der Bundesimmobiliengesellschaft. Dies spricht jedenfalls auch für ein zeitnahes Gemeindepaket 2024. Rufe nach einer weiteren Gemeindemilliarde (nach dem Mitte 2020 beschlossenen KIG 2020) sind ja bereits laut geworden. Und nicht mehr nur die Gemeindeebene selbst, sondern auch immer mehr Vertreter der Länder, die aktuell selbst fiskalisch stark unter Druck stehen, fordern vom Bund ein rasches Gemeindepaket 2024. Eine Gemeindemilliarde 2024 könnte aus kommunaler Sicht etwa als aufgedoppeltes Kommunalinvestitionsgesetz (KIG 2023) sowie als einmalige, nach der Volkszahl verteilte Finanzzuweisung zur Liquiditätsstärkung in Höhe von ebenfalls 500 Millionen Euro ausgestaltet sein. Aber auch von Länderseite sind Unterstützungspakete für die kommunale Ebene erforderlich. Zumindest dahingehend, dass den Gemeinden 2024/2025 – ähnlich wie schon in der Krisenjahren 2020 und 2021 – die notwendige budgetäre Flexibilität eingeräumt wird, etwa die Erhöhung der Obergrenzen von Kassenkrediten oder die vorübergehende Ermöglichung von Darlehen für operative Ausgaben. Es ist zu hoffen, dass der Bund den Gemeinden auch im schwierigen Jahr 2024 unter die Arme greift und gleichzeitig die Parlamentsparteien auf teure Wahlzuckerl zulasten der Gemeinde-Ertragsanteile verzichten. Andernfalls könnte es doch in Richtung 50 Prozent Abgangsgemeinden gehen, wie dies verschiedentlich, wenngleich sehr pessimistisch, schon erwartet wurde.– K. GSCHWANDTNER, Referent im Österreichischen Gemeindebund


