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Finanzen

Salzburger Gemeindeverband

16.09.2024

Gemeinden ersticken an Umlagen

Immer mehr Gemeinden verzweifeln trotz finanzverfassungsgesetzlicher Schutzklausel an den finanziellen Belastungen durch Landesumlagen. Gemeinderechts-Experte und Geschäftsführer des Salzburger Gemeindeverbands Martin Huber hat sich die Situation genauer angesehen.

Welche Rolle spielen Umlagen?

Auch langgediente Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker können sich an keinen Zeitraum erinnern, zu dem die finanzielle Lage der Gemeinden ähnlich dramatisch war wie jetzt. Während sich viele Gemeinden bei der Budgeterstellung 2024 noch durch die Auflösung von Rücklagen „hinüberretten“ konnten, stellt die Budgeterstellung für die Jahre 2025 und 2026 für die meisten Städte und Gemeinden Österreichs eine praktisch unlösbare Aufgabe dar. Trotz des „Nachbesserns“ des Ende 2023 finalisierten Finanzausgleichs mit einer Sonderdotation Anfang 2025 und einem neuen kommunalen Investitionspaket, werden es nach aktuellem Stand dutzende Gemeinden bereits ab den kommenden Monaten nicht mehr schaffen, ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen – einschließlich der Zahlung der Gehälter ihrer Bediensteten – nachzukommen. Die Bedarfszuweisungsmittel – das letzte finanzielle Sicherheitsnetz der Gemeinden – sind in vielen Bundesländern aufgebraucht oder für andere Zwecke gebunden.

Als eine der Hauptursachen der desaströsen finanziellen Lage vieler Städte und Gemeinden wird die Belastung durch Umlagen (v.a. im Bereich Gesundheit und Soziales einschl. Chancengleichheit/Teilhabe sowie Kinder- und Jugendhilfe) gesehen. In einer Umfrage des Salzburger Gemeindeverbandes Ende 2023 haben mehr als 98% der befragten Gemeinden die ausufernden Umlagensteigerungen als Hauptursache der finanziellen Krise gesehen. In Kärnten haben die meisten Gemeinden seit 8 Monaten keine Ertragsanteile mehr erhalten, da die Summe der Abzüge durch Landesumlagen die Einnahmen aus den Ertragsanteilen übersteigt. Einer Umfrage des Kärntner Gemeindebundes zufolge sehen sich nur sechs von 132 Gemeinden dazu in der Lage, bis 2026 ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. In den anderen Bundesländern ist die Lage ähnlich dramatisch.

Von Land zu Land unterschiedlich

In welcher Höhe und zu welchem Zweck Transferleistungen von den Gemeinden in Richtung Länder geleistet werden müssen, wird im Regelfall durch Landesgesetz geregelt. Davor, dass Gemeinden durch Umlagen in den wirtschaftlichen Ruin getrieben werden, sollten sie eigentlich mehrere Schutzklauseln in der Finanzverfassung (F-VG 1948) schützen: § 3 Abs. 2 F-VG 1948 ermächtigt zwar die Länder, durch Landesgesetz von den Gemeinden (oder gegebenenfalls den Gemeindeverbänden) eine Umlage zu erheben, die Länder müssen dabei aber die Verteilung der Lasten der öffentlichen Verwaltung berücksichtigen und darauf Bedacht nehmen, dass die Grenzen der Leistungsfähigkeit der beteiligten Gebietskörperschaften nicht überschritten werden (§ 4 F-VG 1948). Zudem haben die Länder Landes(Gemeinde)abgaben sowie Zuschläge zu den Bundesabgaben so zu regeln, dass nicht nur auf die finanzielle Lage des Landes, sondern auch auf die Erhaltung der finanziellen Lebensfähigkeit der Gemeinden Rücksicht genommen werden wird (§ 8 F-VG).

Entlastung der Gemeinden dringend notwendig

Trotz der klaren Aussagekraft dieser Bestimmungen wird die finanzverfassungsrechtliche Absicherung der wirtschaftlichen (Über)Lebensgarantie der Gemeinden von einem großen Teil der Lehre (auch durch die Umschichtungen in Folge des stillen Finanzausgleichs und durch die Übertragung immer neuer Aufgaben ohne ausreichende Abgeltung) als „zahnlos“ gesehen – die aktuelle Lage der Gemeinden zeigt, dass diese Kritik berechtigt ist. Der existenzbedrohende Umfang der Belastungen durch diese Transfers ist den Gemeinden gegenüber weder finanzpolitisch noch finanzverfassungsrechtlich auch nur annähernd zumutbar und erfordert umgehende und wirksame Entlastungen der Gemeinden durch Bund und Länder.

-M. HUBER

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