Gut Ding braucht Weile
Nachdem die Dienstleistung der Prozessfinanzierung (nach Meinung namhafter Vergaberechtsexperten) dem Vergaberecht unterliegt und es für einzelne Betroffene geradezu unmöglich ist, ein zweckmäßiges und zugleich gesetzeskonformes Vergabeverfahren durchzuführen – letztlich prallen hier zwei komplexe Rechtsmaterien aufeinander (Vergaberecht und Prozessfinanzierung) – hat sich die BBG (Bundesbeschaffung GmbH) zur Ausschreibung der Prozessfinanzierung entschlossen und in weiterer Folge mit dem Bestbieter eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Für den Österreichischen Gemeindebund, für den Österreichischen Städtebund und für den Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft (VÖWG) war es wichtig, dass den vermeintlich Geschädigten durch einen Prozessfinanzierer jegliches Kostenrisiko abgenommen wird (von der Prüfung der Betroffenheit angefangen, über die Bezifferung des Schadens bis hin zur Geltendmachung und Durchsetzung des Ersatzanspruchs). Nach einem aufwendigen und komplexen Vergabeverfahren (im Übrigen die erste Ausschreibung eines Prozessfinanzierers) hat die BBG erfolgreich eine Rahmenvereinbarung mit einem Prozessfinanzierer abgeschlossen. Durch das Baukartell potenziell geschädigte Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie öffentliche Unternehmen, die eine Grundsatzvereinbarung (seit 01.01.2025 kostenlos) mit der BBG haben, können Dienstleistungen im Bereich der Prozessfinanzierung über die Rahmenvereinbarung „Prozessfinanzierung Baukartell“ abrufen. Die Einhaltung vergaberechtlicher Vorgaben wird so jedenfalls gewährleistet. Nähere Informationen zum Abruf finden Sie hier: Information Prozessfinanzierung Baukartell-REDAKTION
Information Prozessfinanzierung Baukartell


