Rechtsfragen rund ums Haus
„Dieser Weg wird bei Schneefall nicht geräumt“, ist relativ häufig auf Schildern zu lesen – manchmal auf privatem oder auch auf öffentlichem Grund. Aber kann man sich tatsächlich so einfach seiner Räumpflichten entledigen? Und angenommen jemand spaziert trotzdem weiter und wird verletzt: Wer haftet dann dafür? Dort, wo eine gesetzliche Verpflichtung zur Räumung besteht, also vor allem auf Gehsteigen, wirkt ein solches Schild gar nicht. Bei anderen Wegen kommt es darauf an, ob es Ausweichmöglichkeiten gibt und ob der Weg auch als Winterweg gewidmet ist. Reicht es, wenn man über den Gehsteig eine gut sichtbare Stange an die Hauswand lehnt, wenn die Gefahr einer Dachlawine droht? Stangen zur Absperrung reichen nur für die kurze Zeit, in der die Dachlawinengefahr entstanden ist, bis zur unverzüglichen Beseitigung der Gefahr. In diesem Zeitraum sind sie sogar verpflichtend. Als Ersatz für eine Räumung bis zum Abtauen der Schneemassen ist diese Vorgehensweise aber nicht zulässig. Wie oft pro Tag muss man den Gehsteig vor seinem Haus räumen, wenn es schneit? Und würde es auch reichen, wenn man bei breiten Gehsteigen nur einen schmalen Durchgang freischaufelt und nur dort streut? Eis und Schnee müssen zwischen 6 und 22 Uhr zuverlässig beseitigt werden. Wie oft geräumt oder gestreut werden muss, hängt von der Intensität des Schneefalls bzw. der Eisbildung ab. Grundsätzlich muss der gesamte Gehsteig geräumt werden, sofern auch nur ein Gehsteigteil weniger als drei Meter vom eigenen Grundstück entfernt ist. Sofern auch Salz gestreut wird, sind die lokalen Salzstreuverbote oder Ausnahmen dazu zu beachten.Rechtsfragen rund ums Auto
Häufig sieht man Taxis, Busse oder auch Privat-Pkw, bei denen im Stillstand der Motor weiterläuft. Offenbar wegen der Heizung im Winter (oder auch wegen der Klimaanlage im Sommer). Ist das strafbar? Das Laufenlassen des Motors, ohne zu fahren, ist nicht zulässig. Ausnahmen können bei Arbeits- oder Schwerfahrzeugen bestehen, wenn dies technisch nötig (z.B. Kühlfahrzeug) oder zur Durchführung bestimmter Arbeiten erforderlich ist (etwa zum Antrieb von Geräten). Aus reinen Komfortgründen, z.B. Wärme oder Bequemlichkeit, ist es strafbar. Die Benützung von Standheizungen wird aber in aller Regel toleriert. Muss man vor dem Losfahren mit dem Pkw auch das Autodach und alle vier Seitenscheiben von Schnee und Eis säubern oder reichen Front-, Heck- und zwei Seitenscheiben? Schneefall macht dem Autofahrer, der über keine Garage verfügt, einiges an Arbeit: ALLE Scheiben müssen vom Schnee befreit werden (kleines Guckloch reicht nicht), das Kennzeichen muss lesbar sein und Schneehauben vom Dach sind unbedingt zu entfernen.– REDAKTION (Quelle: KFV)

