Gefördert werden Projekte in 2 zentralen Bereichen:
- Wiederherstellung prioritärer, beeinträchtigter Ökosysteme (z. B. Moore, Feuchtgebiete, Trockenrasen)
- Monitoring zur Berechnung des Grünlandschmetterlingsindex
Gemeinden profitieren besonders:
- Bis zu 100 % Förderung für Maßnahmen auf geeigneten Flächen
- Bevorzugung von Projekten mit
– Lebensraumvernetzung
– Lage in Biodiversitäts‑Hotspots
– Umsetzung in Natura 2000-Gebieten
Ein erfolgreiches Praxisbeispiel ist die Renaturierung des Bichlachmoors (Tirol), bei der entwässerte Moorflächen rückgebaut und ökologisch wiederhergestellt wurden:
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Wer darf eine Förderung einreichen?
Antrags- und förderungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz bzw. Tätigkeit in Österreich.
Dazu zählen insbesondere:
- Gemeinden und öffentliche Einrichtungen
- Vereine und NGOs
- Universitäten und Forschungseinrichtungen
- Unternehmen
- Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung kann – abhängig von der Art des Antragstellers – bis zu 100 % der förderungsfähigen Kosten betragen.
Zusätzlich gilt: Maximale Förderungshöhe pro Projekt: 400.000 Euro
Unternehmen erhalten gemäß allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung je nach Größe 70–90 % Förderung. Förderungen für Wettbewerbsteilnehmer:innen gemäß AGVO (z.B. Unternehmen, gewinnorientierte Vereine, Planungsbüros): 70-90 % je nach Unternehmensgröße; Großunternehmen 70 %, KMU-Zuschläge 10 bzw. 20%.
Wie reiche ich den Förderungsantrag ein?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Einreichplattform des Biodiversitätsfonds.
Einreichungen per E-Mail oder Post werden nicht berücksichtigt.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
T: +43 1 31631 807 | F: DW 104
biodiversitaetsfonds@publicconsulting.at


