350 Meter waren bereits abgefräst, als die Bauarbeiter ihren Fehler bemerkten: Sie waren auf der falschen Straße gelandet. Statt der im Bauprojekt vorgesehenen Strecke bearbeiteten sie in der westfinnischen Gemeinde Ilmajoki eine andere Straße.
Schuld war eine unglückliche Kombination mehrerer Faktoren. In der Gemeinde gibt es mehrere ähnlich klingende Straßennamen. Die betreffende Straße war zudem erst kurz zuvor umbenannt worden – die neue Bezeichnung war in digitalen Karten noch nicht hinterlegt. Ein ähnlich klingendes Straßenschild an einer nahegelegenen Kreuzung machte die Verwechslung schließlich perfekt.
Der Preis des Irrtums: rund 30.000 Euro. Die Gemeinde entschied, die bereits abgefräste Straße fertigzustellen und anschließend auch die eigentlich geplante Straße zu sanieren.
Wenn aus Verwechslung ein echtes Problem wird
Was kurios klingt, kann auch für Gemeinden hierzulande durchaus praktische Konsequenzen haben. Gleich lautende Straßennamen in einer Gemeinde sorgen immer wieder für Fehler bei der Zustellung von Paketen. Ein echtes Problem wird das bei medizinischen Notfällen. So geschehen in Moritzburg (Deutschland), wo die Rettung an die falsche Adresse fuhr. In der sächsischen Gemeinde gibt es etwa 16 doppelte Straßennamen.
Auch in Österreich gibt es Gemeinden mit doppelten oder sehr ähnlichen Straßennamen: Nach Gemeindezusammenlegungen existieren in einer Gemeinde oftmals mehrere „Hauptstraßen“. Sankt Martin an der Raab (Burgenland), wo 1971 sieben kleinere Gemeinden zusammengeschlossen wurden, hat etwa sechs Hauptstraßen. Die Gemeinde hat darauf reagiert und den Straßennamen als verpflichtende Erweiterung den Namen der Ortschaft hinzugefügt, um Probleme zu vermeiden. Dennoch musste sich vor einigen Jahren die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ damit beschäftigen – denn wiewohl die Adressen per se nicht das Problem darstellen, so sind es die Abfragesysteme, bzw. die Navigationssysteme, die oftmals die falsche Straße anpeilen.
Das Österreichische Adressregister stellt übrigens alle Adressen Österreichs mit der korrekten Schreibweise gratis zur Verfügung. Es ist nicht bekannt, welche Schreibweisen der Adressen von den Navigationssystemen übernommen und verwendet werden. Manchmal ist die Bedienung missverständlich, zumeist sind es aber Eingabe- oder Auswahlfehler durch den Nutzer, die Verwirrung hervorrufen.
Warum Klosterneuburg Straßen nicht umbennen will
Ein weiteres Beispiel ist Klosterneuburg in Niederösterreich: Hier gibt es historisch bedingt in den verschiedenen Katastralgemeinden gleich fünfmal eine „Hauptstraße“. Auch die „Lenaugasse“ gibt es viermal, den „Bahnweg“ dreimal.
Die Stadtgemeinde hat sich schon öfters eingehend mit dem Thema Straßenumbenennung beschäftigt und 2016 sogar über das Amtsblatt eine Befragung durchgeführt. Das Fazit: Eine Umbenennung wäre für Bürger sowie Behörden ein unverhältnismäßig großer Aufwand. Eine Adressänderung würde für sehr viele Menschen Unannehmlichkeiten und Kosten auslösen, etwa durch Änderungen im Grundbuch, in Ausweisen, Institutionen, Ämtern, Versicherungen usw.
Nicht zuletzt besteht von Seiten der Stadtverwaltung ein hoher Aufwand, etwa die Änderung aller Hausakten, Meldedaten, usw. Für die Vergabe von Hausnummern im Rahmen eines Bauansuchens ist die Baubehörde zuständig. Diese wird nach Fertigstellung zugewiesen.
Umbenennen – oder zu viel Bürokratie?
Der finnische Fall wirft deshalb eine einfache Frage auf: Gibt es auch in Ihrer Gemeinde doppelte oder leicht zu verwechselnde Straßennamen?
Selbst wenn dem so ist, bleibt die Kirche im Dorf (und an der Hauptstraße), denn: Verwechslungen wie in der Gemeinde in Finnland können zwar vorkommen, sind jedoch angesichts des akribisch geführten Österreichischen Adressregisters der absolute Ausnahmefall.
Für Einsatzfahrzeuge gibt es übrigens ein eigenes System, um Fehler zu vermeiden: Die Einsatzzentrale übermittelt dem Einsatzfahrzeug nicht nur die Zieladresse, sondern auch die Anfahrt (das Routing) dorthin. Somit hat die Besatzung auf ihrem Anzeigegerät die beste zur Verfügung stehende Information zum sicheren Auffinden des Einsatzorts.
Und zuletzt noch ein Tipp: Bei der Angabe der Adresse immer Postleitzahl UND Katastralgemeinde verwenden, z.B.: 3400, Klosterneuburg-Weidling.


