Dateien zu löschen oder einen Datenträger zu formatieren, reicht nicht immer aus. Unter Umständen lassen sich Daten wiederherstellen. Gerade bei sensiblen Verwaltungsdaten kann daraus ein erhebliches Datenschutzrisiko entstehen.
Warum Datenträgervernichtung für Gemeinden wichtig ist
Datenschutz endet nicht bei der Speicherung und Verarbeitung von Informationen. Auch wenn Datenträger nicht mehr benötigt werden, müssen die darauf gespeicherten Daten sicher aus dem Verkehr gezogen werden.
Eine professionelle Datenträgervernichtung stellt sicher, dass vertrauliche Informationen nach der Ausmusterung nicht wiederhergestellt und ausgelesen werden können. REISSWOLF vernichtet Datenträger unter Berücksichtigung der ÖNORM S 2109 und stellt anschließend ein Vernichtungszertifikat aus.
Denn: Gelöscht ist nicht automatisch sicher.
Welche Datenträger werden vernichtet?
Zur Datenträgervernichtung zählen bei REISSWOLF unter anderem CDs, DVDs, Disketten, Magnetbänder, Film- und Tonbänder sowie Mikrofilme und -fiches. Auch ganze Geräte oder Geräteteile mit Datenspeicher, etwa USB-Sticks, externe Festplatten, Handys, Tablets oder Minitower, können zur Datenträgervernichtung gehören.
Wichtig: Die Vernichtung von Festplatten ist eine eigene Leistung. Ausgemusterte PCs und Laptops werden als E-Schrott behandelt; die darin enthaltenen Festplatten können separat über die Festplattenvernichtung sicher vernichtet werden.
Werden Datenträger lediglich entsorgt oder weitergegeben, können gespeicherte Informationen unter Umständen weiterhin zugänglich sein. Deshalb sollten ausgediente Speichermedien sicher und nachvollziehbar vernichtet werden.
Sichere Datenträgervernichtung für Gemeinden
REISSWOLF unterstützt Gemeinden und öffentliche Einrichtungen bei der sicheren und datenschutzkonformen Vernichtung ausgedienter Datenträger.
Dabei werden die Speichermedien professionell und nachvollziehbar vernichtet.


