Mobilfunkanbieter wollte kein Nutzungsentgelt bezahlen
Vor der Klage erklärte der Telekommunikationsanbieter gegenüber der Gemeinde, nicht mehr gewillt zu sein, für den im Gemeindegebiet situierten Antennentragemasten Nutzungsentgelt zu bezahlen. Dies wurde jedoch von der Gemeinde nicht akzeptiert, wodurch es zur Klage gekommen ist. Das Klagebegehren richtete sich daher darauf, dass für die Zukunft keinerlei Nutzungsentgelte mehr zu leisten seien. Zu gegenständlicher neuer Rechtslage existiert bis dato keinerlei Rechtsprechung, weshalb sich ein gewisses Maß an Unsicherheit über die Auslegung und Anwendbarkeit des § 5 Abs 7 TKG ergibt. Es liegt nur ein Rechtsgutachten vor, in dem die Meinung vertreten wird, dass durch diese Novelle des TKG von Gebietskörperschaften keinerlei Nutzungsentgelte mehr verlangt werden dürfen und diese Novelle auch auf bereits bestehende Altverträge anwendbar sei. Auch die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) vertritt diese Meinung. Dazu hat diese Gesellschaft eine Aufstellung mit der zu leistenden ziffernmäßigen Abgeltung erstellt und auch eine Erläuterung zur vorgenannten Gesetzesnovelle ausgearbeitet. Das Erstgericht ist aber weder der Argumentation des Rechtsgutachtens noch der RTR-GmbH gefolgt und hat das Klagebegehren über meinen Antrag abgewiesen. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass auch nach der Novelle des TKG die Errichtung und der Betrieb von Antennentragemasten sogar auf öffentlichem Gut im Unterschied zu Leitungsrechten und Kleinantennen weiterhin einer vertraglichen Vereinbarung bedürfen und daher ein Entgelt vereinbart werden kann. Das Verfahren ist nunmehr beim Berufungsgericht anhängig.-F. NISTELBERGER
Franz Nistelberger ist Rechtsanwalt in Wien und Verbandsanwalt des Österreichischen Gemeindebundes.


