Reduzierung und Verbot von Einwegkunststoffen
Laut Gesetzesentwurf sollen bis zum Jahr 2025 Einwegkunststoffverpackungen um 20 Prozent reduziert werden. Im Einvernehmen mit der Wirtschaftsministerin kann die Umweltministerin (erforderlichenfalls) hierfür Pflichten für Gebietskörperschaften, Hersteller, Sammel- und Verwertungssysteme, Abfallsammler etc. festlegen, wobei hier unklar ist, welche Pflichten Gebietskörperschaften und damit auch Gemeinden auferlegt werden sollen, die zu einer Reduktion von Einwegkunststoffen führen sollen. Weitere Pflichten sollen Herstellern und Inverkehrsetzern im Zusammenhang mit Kennzeichnungs- und Hinweispflichten auferlegt werden. So müssen bestimmte Einwegprodukte auf ihrer Verpackung oder auf dem Produkt selbst den Hinweis enthalten, dass das Produkt Kunststoff beinhaltet (mitsamt Information über Entsorgungsarten). Vorgaben gibt es auch im Hinblick auf die Kennzeichnung von Produkten, ob diese Einweg- oder Mehrwegprodukte sind. Darüber hinaus muss im Lebensmitteleinzelhandel eindeutig auf Einweg- oder Mehrweggetränkeverpackungen hingewiesen werden. Seit 3. Juli 2021 ist für viele Einwegkunststoffprodukte überhaupt Schluss. Mit diesem Zeitpunkt wurde das Inverkehrsetzen etwa von Wattestäbchen, Besteck, Tellern, Trinkhalmen, Luftballonstäben und einigen anderen Einwegkunststoffprodukten verboten.Erweiterte Herstellerverantwortung
Festgelegt werden soll – nach Maßgabe einer Verordnung – die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem auch für Hersteller von Einwegkunststoffprodukten und von Fanggeräten, die Kunststoff enthalten. Zudem soll ebenso im Sinne einer Erweiterung der Herstellerverantwortung per Verordnung die Übernahme von Kosten von Reinigungsaktionen von Abfällen bestimmter Produkte festgelegt werden (Littering). Nachdem Einwegplastikprodukte häufig gelittert bzw. achtlos weggeworfen werden, ist eine Mitverantwortung der Hersteller für derartige Produkte bzw. Abfälle sinnvoll und notwendig. Nachdem die SUP-Richtlinie aber eine Herstellerverantwortung nicht nur hinsichtlich bestimmter (Einwegkunststoff-)Abfälle vorsieht, die achtlos weggeworfen werden, sondern auch hinsichtlich bestimmter (Einwegkunststoff-)Abfälle, die in öffentlichen Müllbehältern entsorgt werden, bedarf es auch einer fundierten Grundlage im AWG für die Abgeltung jener Kosten, die durch die Bereitstellung der Infrastruktur, der Sammlung und Behandlung dieser Abfälle entstehen. Zwar wurde dieser Punkt in der derzeit ebenso einem Begutachtungsverfahren unterzogenen Verpackungsverordnung verankert, notwendig ist aber, dass Verordnungsbestimmungen in einem Gesetz (Verordnungsermächtigung) möglichst zweifelsfrei Deckung finden.Einheitliche Sammelsysteme gefordert
Nicht Gegenstand der Novelle ist die Vereinheitlichung der Sammelsysteme. Derzeit existieren österreichweit, aber auch innerhalb der Bundesländer sehr unterschiedliche Sammelsysteme. Die Kommunikation mit dem Bürger und die Sensibilisierung der Bürger ist dadurch um ein Vielfaches schwieriger. Durch die unterschiedlichen Sammelsysteme leidet auch das Verständnis und die Akzeptanz des Bürgers (etwa eines Pendlers). Regionale Unterschiede zwischen Wien und dem Umland, zwischen Nachbarbezirken und -orten kann man der Bevölkerung sachlich und logisch nicht erklären, weshalb es notwendig ist, die Grundlagen im AWG für ein einheitliches Sammelsystem – wenn nicht österreichweit, dann zumindest bundeslandweit – zu schaffen. Damit verbunden wäre eine österreichweite einheitliche Öffentlichkeitsarbeit vom Schulkind bis zum Pensionisten mit geeigneten Kampagnen, Sammelbehältern, Beschriftungen usw. Letztlich hängt es von der Zustimmung und vom Verständnis des Bürgers ab, ob etwa die Sammelmenge aller LVP (Leichtverpackungen) von derzeit knapp 50 Prozent auf die für die Quotenerfüllung erforderlichen 80 Prozent gesteigert werden kann.Getrennte Sammelquote Kunststoffgetränkeflaschen
- bis zum Jahr 2025: 77 Prozent
- bis zum Jahr 2029: 90 Prozent
- Aktuell in Österreich (Gelber Sack, Gelbe Tonne, Flaschensammlung etc.): 70 Prozent
- Menge Kunststoffgetränkeflaschen in Verkehr gesetzt: 49.000 Tonnen
- Menge getrennte Sammlung: 34.200 Tonnen
- Fehlende Menge zur Erreichung des 90-%-Ziels: 9.900 Tonnen
Recyclingquote Kunststoff-Verpackungen
- bis zum Jahr 2025: 50 Prozent
- bis zum Jahr 2030: 55 Prozent
- Aktuell in Österreich: 25 Prozent
- Menge Kunststoffverpackungen in Verkehr gesetzt: 300.000 Tonnen
Recyclingquote Siedlungsabfall
- bis zum Jahr 2030: 60 Prozent
- bis zum Jahr 2035: 65 Prozent
- Aktuell in Österreich: 57 Prozent
- Menge Siedlungsabfall: 5.000.000 Tonnen
Rezyklatquote Getränkeflaschen
- bis zum Jahr 2025: 25 % Rezyklatanteil
- bis zum Jahr 2030: 30 % Rezyklatanteil
- Es gibt keine Vorgaben
- EU-Vorgaben heute schon erreichbar
-B. HAUBENBERGER
Bernhard Haubenberger ist Fachreferent in der Abteilung Recht und Internationales des Österreichischen Gemeindebundes.


