Auch auf die Gemeinden haben die Entwicklungen auf Bundesebene direkte Auswirkungen. Der Vorarlberger Gemeindeverband spricht sich gegen eine Zusammenlegung der Nationalratswahl und der Vorarlberger Landtagswahl an einem Termin aus. „Bei der derzeitigen Gesetzeslage ist die Handhabung zweier Wahlen an einem Tag für die Gemeinden kaum administrierbar“, sagt Verbandspräsident Harald Köhlmeier am Montag, dem 20. Mai 2019.
Doppelte Besetzung nicht möglich
Würde man sich auf einen Wahltermin für die Nationalratswahl und die Vorarlberger Landtagswahl verständigen, müssten alle Wahlbehörden und auch alle Wahllokale doppelt besetzt werden. „Wir haben jetzt schon Schwierigkeiten, ausreichend Mitglieder in den Behörden zu nominieren, geschweige denn finden die Parteien die notwendigen Beisitzer“, führt Köhlmeier aus.
Unterschiedliche Regeln für Auszählung
Die Handhabung der beiden Wahlen sei zudem unterschiedlich. Das beginne bereits bei den Stimmzetteln. Bei der Landtagswahl bekommen die Wahlberechtigten den Stimmzettel zuvor per Post zugeschickt, bei der Nationalratswahl liegen die Stimmzettel im Wahllokal auf. Bei einer Zusammenlegung beider Wahlen würde jeder Wahlberechtigte zwei Wahlausweise bekommen, einen mit und einen ohne Stimmzettel. „Das ist für den Bürger nicht mehr überschaubar und für die Gemeinden kaum noch zu handhaben“, ist Köhlmeier überzeugt.
Nachwirkungen der Anklagen bei der BP-Stichwahl
Die Tatsache, dass im Nachklang der Bundespräsidenten-Wahl 2016 Wahlbeisitzer angeklagt wurden, erleichtere die Situation nicht. „Bei einer so schwierigen Konstellation vor diesem Hintergrund viele Freiwillige zu finden, die eine Funktion übernehmen, ist unrealistisch“, so der Präsident des Vorarlberger Gemeindeverbands.
Gemeinsame Abwicklung künftig möglich, wenn Voraussetzungen stimmen
Generell ist Köhlmeier nicht dagegen, zwei Wahlen an einem Termin abzuhalten: „Sollte man das für die Zukunft ins Auge fassen – was wir durchaus begrüßen würden – müssten zuvor die nötigen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden.“ Konkret bräuchte es eine einheitliche Wahlbehörde für beide Wahlen und einen abgestimmten Vorgang, was etwa Stimmzettel und Wahlberechtigte betrifft.