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Sicherheit

26.08.2019

BMI verschickt DSGVO-Vereinbarungen

Für rund 800 Gemeinden übernimmt das BMI die Übermittlung der Meldedaten für die GIS Gebühren. Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung müssen Gemeinden, die diesen Service weiterhin in Anspruch nehmen wollen, eine vorgefertigte Auftragsverarbeitervereinbarung gegenzeichnen und retournieren.

Das BMI hat in den letzten Wochen an zahlreiche Gemeinden eine vorgefertigte Auftragsverarbeitervereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO mit dem Ersuchen auf Gegenzeichnen und Retournieren geschickt.

Vereinbarung datenschutzrechtlich notwendig

Hintergrund ist, dass das BMI seit vielen Jahren vereinbarungsgemäß für rund 800 Gemeinden als Dienstleister in den Angelegenheiten des §4 Abs. 3 Rundfunkgebührengesetz (RGG) tätig ist. Gemäß § 4 Abs. 3 RGG haben Meldebehörden auf Verlangen der GIS Gebühren Info Service GmbH Meldedaten zu übermitteln.

Zahlreiche Gemeinden haben das Angebot des BMI angenommen, womit das BMI diese melderechtliche Verpflichtung übernimmt. Damit gilt das BMI gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Auftragsverarbeiter und die Gemeinde bzw. das Meldeamt als Verantwortlicher.

Um wieder auf der rechtlich korrekten Seite zu stehen, wurden daher nun diese Auftragsverarbeitervereinbarungen an die Gemeinden ausgeschickt. Es handelt sich um ein authentisches Schreiben, das aufgrund der DSGVO notwendig geworden ist.

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