Arthur Riegler

Recht

31.08.2019

Neue Finanzregelungen für Gemeinden

Die Umstellung auf die neue VRV wirft in Niederösterreich ihre Schatten voraus. Während viele Gemeinden bereits eifrig beim Erfassen und Bewerten des Vermögens sind, schafft nun auch das Land die rechtlichen Voraussetzungen. Die neuen Finanzregeln sollen mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten.

Durch die vom Finanzministerium erlassene „Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015“ (VRV) bekommen Niederösterreichs Städte und Gemeinden mit 1. Jänner 2020 neue Regeln für ihre Finanzgebarung. Dieser Verordnung folgend müssen auch Landesgesetze (konkret die Gemeindeordnung sowie das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz, das für die vier Statutarstädte gilt) geändert werden. Niederösterreichs Finanz- und Kommunal-Landesrat Ludwig Schleritzko und der Präsident des Gemeindebundes, Alfred Riedl, präsentierten am 17. September 2018 die entsprechenden Änderungen.

Doppelte kommunale Buchführung statt Kameralistik

Die 2015 erlassene VRV sieht die Umstellung von Kameralistik auf doppelte kommunale Buchführung vor. Größter Unterschied ist dabei, dass das aktuelle Modell mit ordentlichem und außerordentlichem Budget nicht mehr weitergeführt wird. Stattdessen wird künftig ein integrierter Dreikomponentenhaushalt zum Tragen kommen. Dieser umfasst einen Ergebnishaushalt, in dem Erträge und Aufwendungen unabhängig von der tatsächlichen Zahlung umfasst sind, einen Finanzierungshaushalt, der die tatsächlichen Ein- und Auszahlungen abbildet, sowie einen Vermögenshaushalt, der den Vermögensbestand und dessen laufende Änderung darstellt.

Bewertung mittels Handy-App

Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko sprach bei der Präsentation von einem „komplexen und fordernden Projekt“, will aber die Gemeinden keinesfalls alleine lassen – über die Kommunalakademie werden Schulungen angeboten, die sich an Bedienstete der Gemeinden richten, und die nötigen Kompetenzen schaffen sollen.

Kern der Umstellung ist die grundsätzliche Erfassung sämtlicher Vermögenswerte der Gemeinden. Investitionen wie Schulen, Kindergärten, Feuerwehrhäuser und Ähnliches werden nach einem Schlüssel bewertet und registriert. Dazu gehört unter anderem auch das Bewerten von Straßen, die in weiterer Folge auch als Grundlage für weitere Infrastruktur- und Straßensanierungsprojekte dienen soll. Die Bewertung soll mittels Handy-Applikation erledigbar sein. Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl berichtet hier, dass in Kürze noch geklärt wird, welche Investitionen der Gemeinden wie bewertet werden.

Auch das Land muss Systeme umstellen

Nicht nur die Gemeinden sind von der Umstellung betroffen: Auch das Land muss große Teile seines Systems umstellen. Schleritzko und Riedl bekräftigten allerdings den Entschluss – die Umstellung bringe zwar viel Arbeit, mache aber zum ersten Mal die Budgets der Länder vergleichbar.

Nachhaltigkeit als Schlüsselwort

„Konsolidierungsbedarf muss frühzeitig erkannt werden“, so Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl, „die Debatte ist in der Vergangenheit oft über Schulden geführt worden, nicht über Nachhaltigkeit und Vermögen.“ Finanzlandesrat Schleritzko spricht davon, dass die Gemeindeautonomie durch die Implementierung der VRV erhöht werde – Projekte wie Abwasserbeseitigungsanlagen müssen in Zukunft nicht mehr vom Land genehmigt werden, sondern bleiben in der Kompetenz der Gemeinden.

Implementierung

Das Begutachtungsverfahren beginnt noch diese Woche, der Beschluss ist für die Landtagssitzung am 13. Dezember 2018 geplant. Der erste Budgetvoranschlag gemäß der neuen VRV soll im Juni 2019 erfolgen, der Landeshaushalt soll 2020 umgestellt werden.

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