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Bundesländer

15.05.2020

Novelle schafft Klarheit um Schülertransporte

Mit der Öffnung der Schulen stellte sich auch die Frage der Sicherheit in den Schülertransporten. Eine Novelle präzisiert nun, dass diese unter Massenbeförderungsmittel fallen, und somit den gleichen Regeln unterliegen.

Mit 18. Mai beginnt für den Großteil der österreichischen Schülerinnen und Schüler nach einer langen Phase des Corona-bedingten E-Learning wieder der Präsenzunterricht. Dass auch alle Kinder und Jugendliche sicher an ihren Schulstandort gelangen, dafür sorgen in vielen Orten die Gemeinden selbst. Anfangs herrschte Verwirrung darüber, ob der Schülertransport als „Massenbeförderungsmittel“ gilt, oder ob gesonderte Regelungen für die Schülerinnen und Schüler gelten. Nun schaffte eine Novelle zur Covid-19-Lockerungsverordnung Klarheit.

Abstand halten wenn möglich

Laut der Novelle, die am 14. Mai beschlossen wurde, heißt es, dass für Schülertransporte, für Transporte von Personen mit besonderen Bedürfnissen und für Kindergartenkinder-Transporte jene Regelungen gelten, die auch für Massenbeförderungsmittel gelten. Sollte daher auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter nicht möglich sein, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden. Der Mund-Nasen-Schutz ist aber jedenfalls zu tragen, hier gilt die Ausnahme nur für Kinder unter sechs Jahren, wie in allen öffentlichen Verkehrsmittel auch.

Gemeindebund-Forderung aufgenommen

Seitens des Österreichischen Gemeindebundes wurde von Präsident Alfred Riedl in diesem Zusammenhang bereits vor der Novelle betont, dass es für die privaten Gelegenheitstransporte in den Kommunen keine eigenen Abstandsregeln geben darf. Das würde die Gemeinden logistisch und organisatorisch an ihre Grenzen bringen, wenn sie deswegen zusätzliche Schülertransporte organisieren müssten. Die Forderung des Gemeindebundes, dass die Ausnahmeregelung für die öffentlichen Verkehrsmittel auch für diese Transporte gelten müsse, wurde also erhört.

– E. AYAZ

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