Abstand halten wenn möglich
Laut der Novelle, die am 14. Mai beschlossen wurde, heißt es, dass für Schülertransporte, für Transporte von Personen mit besonderen Bedürfnissen und für Kindergartenkinder-Transporte jene Regelungen gelten, die auch für Massenbeförderungsmittel gelten. Sollte daher auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter nicht möglich sein, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden. Der Mund-Nasen-Schutz ist aber jedenfalls zu tragen, hier gilt die Ausnahme nur für Kinder unter sechs Jahren, wie in allen öffentlichen Verkehrsmittel auch.Gemeindebund-Forderung aufgenommen
Seitens des Österreichischen Gemeindebundes wurde von Präsident Alfred Riedl in diesem Zusammenhang bereits vor der Novelle betont, dass es für die privaten Gelegenheitstransporte in den Kommunen keine eigenen Abstandsregeln geben darf. Das würde die Gemeinden logistisch und organisatorisch an ihre Grenzen bringen, wenn sie deswegen zusätzliche Schülertransporte organisieren müssten. Die Forderung des Gemeindebundes, dass die Ausnahmeregelung für die öffentlichen Verkehrsmittel auch für diese Transporte gelten müsse, wurde also erhört.– E. AYAZ
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