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Soziales

16.06.2020

Neue Regeln für Ferienlager

Die letzte Novelle der COVID-Lockerungsverordnung sieht unter anderem Neuerungen für die Durchführung von Ferienlagern vor. Die wichtigste Änderung: Der Ein-Meter-Abstand und der Mund-Nasen-Schutz fallen weg, wenn ein Präventionskonzept mit bestimmten organisatorischen Regeln umgesetzt wird.

Am Montag wurde die aktuellste Novelle der Lockerungsverordnung veröffentlicht: Sie beinhaltet einige Änderungen zur letzten Verordnung. Im Bereich der außerschulischen Kinderbetreuung und Jugendarbeit gibt es veränderte Bestimmungen, die besonders die Abhaltung von Ferienlagern ermöglichen sollen. Die wichtigste Neuerung ist, dass der Ein-Meter-Abstand und die Maskenpflicht abgeschafft werden – wenn ein Präventionskonzept vorliegt.

Das Konzept muss vom Träger des Betreuungsangebots erstellt und umgesetzt werden und schreibt folgende Regeln vor:

  • Schulung der Kinder- und Jugendbetreuer
  • spezifische Hygienemaßnahmen
  • organisatorische Maßnahmen: Kleingruppen von maximal 20 Kindern oder Jugendlichen. Zwischen den einzelnen Gruppen muss der Abstand von einem Meter eingehalten werden und die Interaktion zwischen Gruppen soll auf ein Minimum reduziert werden.
  • Regelungen zum Verhalten, falls eine SARS-CoV-2-Infektion auftritt

Bei fehlendem Präventionskonzept, oder in Bereichen innerhalb von Ferienlagern, wo die Regeln nicht eingehalten werden können, gilt weiterhin der Ein-Meter-Abstand und Mund-Nasen-Schutz. Das könnte etwa gastronomische Angebote, die Beherbergung und Sport- sowie Freizeitangebote im Rahmen von Ferienlagern betreffen.

Die aktuellen Änderungen sind noch nicht im Leitfaden für Feriencamps vom Familienministerium (Stand 8. Juni 2020) berücksichtigt. Dieser ist vielseitig kritisiert worden und wird demnächst überarbeitet.

– E. SCHUBERT

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