BBG

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26.06.2020

BBG: Kommunale Investitionen – Jetzt investieren & zukünftig profitieren

Das im Nationalrat beschlossene Bundesgesetz zur Unterstützung von kommunalen Investitionen sieht einen finanziellen Zuschuss von bis zu 50% für Investitionsprojekte vor. Die Bundesbeschaffung hat interessante Rahmenvereinbarungen für Sie zusammengestellt.

Österreichs Gemeinden haben in den letzten Monaten Außergewöhnliches geleistet, um Betriebe sowie Einwohnerinnen und Einwohner zu unterstützen.

Das im Nationalrat beschlossene Bundesgesetz zur Unterstützung von kommunalen Investitionen sieht einen finanziellen Zuschuss von bis zu 50% für Investitionsprojekte vor. Die Abwicklung erfolgt über die Buchhaltungsagentur des Bundes.

Im Portfolio der BBG finden Sie interessante Rahmenvereinbarungen, welche die BBG Ihnen in diesem Zusammenhang vorstellen möchte.

Büroinfrastruktur und Gebäude im Eigentum der Gemeinde

Unter „Einkauf nach Thema“ finden Sie im e-Shop die Themenwelten der BBG. Diese unterstützen Sie beim schnelleren Finden von Rahmenvereinbarungen und Verträgen im e-Shop. Durch entsprechende Filter gelangen Sie schnell zum gesuchten Vertrag oder Produkt. Für Ihre Investitionsprojekte rund um die Bereiche „Schaffung von Büroinfrastruktur“ wie z.B. Gemeinschaftsbüros und „Errichtung von Gebäude im Eigentum der Gemeinde“ werfen Sie einen Blick in folgende Themenwelten:

Kommunal – Alles für die IT

Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass Investitionen in eine moderne IT-Landschaft essentiell sind. Wann haben Sie zuletzt Ihre Hardware erneuert?

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Kommunal – Alles für die Gemeinde

Schnell und kompakt ist ersichtlich, welche Raumeinrichtungen über die BBG beschafft werden können.

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Feuerwehrhaus

In dieser Themenwelt finden Sie alles, was die Feuerwehr für den Betrieb des Feuerwehrhauses benötigt.

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Kindertageseinrichtungen und Schulen

Unter anderem sind Zuschüsse für Neubauten und Sanierungen im Bereich Kindertageseinrichtungen und Schulen in der Unterstützung von kommunalen Investitionen enthalten. Der kürzlich neu herausgegebene Schulkatalog verschafft Ihnen einen raschen Überblick über das für den Schulbetrieb und die Schulausstattung verfügbare Portfolio der BBG. Von A wie Außenanlagen über digitale Angebote wie Notebooks und Software bis zu Z wie zertifizierten Umweltzeichenstrom – sogar an vollwertig ausgestattete Mietcontainer, als Zwischenlöschung für den Umbau, wurde gedacht.

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Energiesparmaßnahmen

Einfache Maßnahmen, wie die Umstellung auf LED, tragen zu einer nachhaltigen Kostenreduktion bei. Vergessen Sie daher bei Umbauten und Sanierungen nicht auf eine Umstellung. Erfahren Sie in unserem Expertentalk anlässlich des Schulkatalogs wie die Berufsschule Pinkafeld nicht nur bei der Anschaffung, sondern auch im Betrieb langfristig profitiert.

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Photovoltaikanlagen       

Die BBG hat in den letzten Jahren bereits Photovoltaikanlagen sowie die damit verbundenen sonstigen Dienstleistungen (Einbindung ins Stromnetz, Inbetriebnahme, Schulung, Unterstützung bei der Förderabwicklung etc.) erfolgreich ausgeschrieben. Kontaktieren Sie das Team der BBG, wenn Sie Anlagen auf Ihre gemeindeeigenen Dächer installieren möchten. Die BBG unterstützt Sie gerne.

Finanzielle Unterstützung für innovative Beschaffungen

Sie planen ein innovatives Beschaffungsprojekt? Die aws IÖB-Toolbox bietet öffentlichen Institutionen finanzielle Unterstützung für Ihre innovativen Beschaffungsprojekte wie zum Beispiel E-Nutzfahrzeuge oder innovative EDV- und Bürgerservicelösungen. Bei Fragen wenden Sie sich an die IÖB-Servicestelle.

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Bei Beschaffungen über die BBG profitieren Sie außerdem von folgenden Vorteilen:

  1. Einkauf ohne eigene Ausschreibung: Hier sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch Zeit für ein aufwändiges Vergabeverfahren.
  2. Gemeinsamer Einkauf: Gemeinsam können größere Mengen ausgeschrieben werden und dadurch ein besseres Preis-Leistungsverhältnis erzielt werden.
  3. Risikominimierung: Unter anderem können Sie auf die Vergaberechtssicherheit vertrauen.
  4. Folgekosten: Die BBG betrachtet die Gesamtkosten eines Produkts oder Dienstleistung. Ziel ist es, alle kostentreibenden Einflüsse zu erfassen und das nicht nur während der Laufzeit einer Rahmenvereinbarung. Auch nach Ablauf können mitunter noch Kosten entstehen (z.B. Entsorgung, Rückbau etc.).

Tipp

Wenn Sie Interesse haben mehr zu erfahren, dann wenden Sie sich an die BBG. Das Helpcenter der BBG ist telefonisch unter +43 1 245 70-0 sowie per E-Mail an office(at)bbg.gv.at für Sie erreichbar! Sie sind auf der Suche nach einer speziellen Lösung? Wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner für Gemeinden & Städte:

Gerhard Wiedeschitz
Mobil: +43 664 816 15 13
gerhard.wiedeschitz(at)bbg.gv.at

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