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Finanzen

Förderungen

01.10.2020

Jetzt aber schnell: Zuschüsse für kommunale Energiepläne beantragen

Die Europäische City Facility (EUCF) bietet Städten und Gemeinden spannende Finanzierungsmöglichkeiten. Wer eine Förderung im Rahmen des ersten Aufrufes noch erhaschen möchte muss aber schnell sein: Frist ist der 2. Oktober, 17 Uhr.

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Bis zum 2. Oktober 2020 können alle Behörden, Vertreter und Mitarbeiter in Städten und Gemeinden in Österreich finanzielle Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen erhalten, die bei der Umsetzung der in Klima- und Energieaktionsplänen festgelegten Maßnahmen helfen. Mit dem Ziel, mehr als 320 Millionen Euro an öffentlichen und privaten Investitionen freizusetzen, ist die EUCF auch für alle lokalen Akteure und Institutionen interessant, die sich mit Investitionen in nachhaltige Klima- und Energieprojekte befassen.

Wirklich nachhaltige Investitionen

Die EUCF wird Städten und Gemeinden mit einem Festzuschuss von 60.000 Euro pro Antrag Aktivitäten und Dienstleistungen finanzieren, die sowohl intern als auch extern für die Entwicklung eines Investitionskonzepts benötigt werden.

Die zweite Zahlung des Zuschusses (30 Prozent des 60.000 Euro Zuschusses) wird erst nach der Validierung des Investitionskonzepts ausgezahlt. Erfolgreiche Bewerber erhalten den Pauschalbetrag zur Entwicklung ihrer Investitionskonzepte, was einen ersten Schritt zu einem vollwertigen Geschäfts- und Finanzplan darstellt. Ziel ist ein entwickeltes Investitionskonzept, das Investoren und Finanzinstitutionen mit den zur Beurteilung eines Investitionsprojekts notwendigen Informationen versorgt. Das übergeordnete Ziel ist der Aufbau einer umfangreichen Pipeline von nachhaltigen Energie-Investitionsprojekten in europäischen Gemeinden.

Die Online-Bewerbung besteht nur aus einigen kurzen Schritten. Ein Helpdesk ist über die Website der EUCF verfügbar.

Jetzt bewerben!

Der erste Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen läuft derzeit und endet am 2. 10. um 17 Uhr mitteleuropäischer Zeit.

In Österreich kann man auch den Länderexperten direkt kontaktieren, für Österreich ist dies ce.austria@eucityfacility.eu

Dieser verfügt über Informationen zum Bewerbungsablauf und unterstützt bei den Antragsverfahren, zum Beispiel bei:

  • Klärung des Investitions- und Fachkräftebedarfs der Städte
  • ggf. Projektaggregation/-pooling
  • Qualitäts-/Englischprüfung des Antrags.

Die Anträge werden nach einer Reihe von Kriterien bewertet, wonach die Anträge mit der besten Bewertung die Zuschussvereinbarung erhalten.

Weitere Ausschreibungen bis 2023

Für Kommunen ist es wichtig, sich zu registrieren und mit dem Antragsverfahren zu beginnen, auch wenn der Antrag nicht abgeschlossen werden kann. Dadurch stellt eine Kommune sicher, dass sie einen Feedback-Bericht erhält, der ihr bei der Bewerbung für nachfolgende Ausschreibungen hilft. Bis zum Sommer 2023 wird es noch drei weitere Ausschreibungszeiträume geben.

EUCF empfiehlt Behörden sowie Gemeinden, ihre Kräfte und Ressourcen zu bündeln und gemeinsame Anträge einzureichen, um ehrgeizigere Projekte zu entwickeln und ihre Erfolgschancen so zu erhöhen. Private Einrichtungen sind ausgeschlossen.

Die EUCF finanziert sämtliche Aktivitäten, die für die Erstellung eines Investitionskonzeptes erforderlich sind. Der Zuschuss finanziert die eigentlichen Investitionen nicht direkt, deckt aber die Kosten für die Mobilisierung von Ressourcen und den Zugang zu Dienstleistungen zur Entwicklung eines Investitionskonzepts ab.

-E.AYAZ, (Quelle: TOP LEADER)

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