Heikles Thema Straßen- oder Steinreiniger
Das führt uns zu einem heiklen Thema: Einige Firmen bieten den Gemeinden „Straßen- oder Steinreiniger“ als mögliche Mittel zur Unkrautregulierung an. Augenzwinkernd rufen Vertreter solcher Firmen „zur Vorsicht auf vernichtet Unkraut“ oder weisen darauf hin „die Mittel nicht auf Pflanzen gelangen zu lassen, da diese geschädigt werden können“. Ein subtiler Hinweis auf eine verbotene Anwendung. Denn als Pflanzenschutzmittel dürfen nur Produkte verwendet werden, die in das Pflanzenschutzmittelregister (s.o.) eingetragen sind und eine gültige Zulassung haben. Unkrautvernichtung ist ein klarer Pflanzenschutzeinsatz und Steinreiniger sind dafür nicht registriert. Daher ist ein Einsatz für diesen Zweck gesetzeswidrig und kann strafrechtlich verfolgt werden. Bestimmungs- und sachgemäße Anwendung heißt auch, dass die Auflagen, die die Mittel haben, einzuhalten sind. So dürfen Unkrautvernichter (Herbizide), generell nicht auf versiegelten Flächen wie Asphalt oder Pflastersteinen ausgebracht werden. Vertiefende Infos zum Thema ökologische Unkrautbekämpfung bieten wir Ihnen unter https://www.gartentelefon24.at/garten-profis-gemeinden/unkraut oder bei Pflegeberatungen in Ihrer Gemeinde an, Anmeldung bei unserem „Natur im Garten“ Telefon 02742-74333.– I.WEIPPL (Quelle: Natur im Garten, entgeltliche Einschaltung des Landes Niederösterreich)
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