Neben der klassischen Gemeindepartnerschaftsförderung gibt es auch eine EU-Förderung für Gemeindenetzwerke. Der entsprechende Call ist bereits online, Gemeinden können den Förderantrag in Angriff nehmen.
Keine Obergrenze für Förderungen
Wichtige Informationen zu Antragstellung und Projektgestaltung liefert der Förderleitfaden für Gemeindepartnerschaftsnetzwerke. Wie bereits in der Vergangenheit gibt es keine Förderobergrenze mehr, die Förderung wird anhand der beteiligten Gemeinden und durchgeführten Aktivitäten berechnet.
Gemeindenetzwerke müssen mindestens vier Gemeinden aus unterschiedlichen Staaten (mindestens 2 EU-Mitgliedstaaten) umfassen, das gemeinsame Projekt kann zwischen 12 und 24 Monaten dauern bzw. über diesen Zeitraum gefördert werden.
Förderwerber müssen ihre Projekte an den allgemeinen Zielen und Prioritäten für 2023 ausrichten. Die Übereinstimmung mit den Zielen und Prioritäten ist ein wesentliches Bewertungskriterium, ebenso wie die Qualität der vorgeschlagenen Aktivitäten. Zu beachten ist auch, dass Gleichstellung und Nichtdiskriminierung großes Gewicht zukommt, d.h. auch diese Aspekte sollten in der Programmgestaltung und bei geplanten Treffen, Workshops oder Seminaren deutlich hervorgehoben werden.
Zu den Prioritäten zählt Folgendes:
- Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung über europäische Bürgerschaftsrechte;
- Wissensvermittlung über den Vertrag von Maastricht (30-Jahrjubiläum) und die damit verbundenen Integrationsschritte;
- Best-practice Austausch über Gleichstellung und Antidiskriminierung auf lokaler Ebene;
- Best-practice Austausch und Bürgerdialoge über Energie-, Klima- und Umweltpolitik und deren Auswirkungen bzw. Umsetzung in den Gemeinden;
Die Ziele des Programms sind unverändert. Es geht um direkten Kontakt zwischen Bürger*innen, das Kennenlernen der kulturellen Vielfalt Europas, die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Gemeinden und die Stärkung der Rolle der Gemeinden im europäischen Integrationsprozess.
Antrag frühzeitig stellen
Gemeinden, die gegen Jahresende bzw. Anfang 2024 ein Netzwerk starten wollen, sollten den Antrag jetzt vorbereiten und spätestens am 20. April elektronisch einbringen. Grundsätzlich sollte nicht bis zum letzten Moment gewartet werden, da die Antragstellung durchaus kompliziert und zeitaufwändig ist. Neben einer detaillierten Aufstellung der geplanten Aktivitäten, inklusive Orten, beteiligten Partnern und Kategorien von Teilnehmern sind auch einige administrative Dokumente beizubringen.
Der nächste Call für die leichter zugängliche Gemeindepartnerschaftsförderung wird voraussichtlich Mitte März online gehen.
-D. FRAISS
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