BMI

07.03.2023

Änderungen im Wahlrecht bringen Entlastung der Gemeinden

Im Nationalrat wurde am 1. Februar 2023 ein Initiativantrag des Wahlrechtsänderungsgesetzes beschlossen. Der Antrag enthält unter anderem Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen und eine umfangreiche Neuordnung der Wahlkartenlogistik.

Die wichtigsten Inhalte des Initiativantrags

Der Antrag enthält Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen in den Präzisierungen, Verankerungen von „Leichter Lesen“ und Wahlkarten-Schablonen sowie barrierefreie Wahllokale mit Übergangsfristen bis 1. Jänner 2028 und der Terminologie.

Außerdem soll eine umfangreiche Neuordnung der Wahlkartenlogistik zukünftig eine primäre Auswertung der Wahlkarten bei Sprengelwahlbehörden statt der Bezirkswahlbehörden ermöglichen. Weitere Änderungen betreffen vor allem die Administration und das Tätigwerden von Wahlbehörden auf allen Ebenen. Änderungen im Wahlrecht werden traditionell durch Initiativanträge lanciert und in den Gesetzgebungsprozess gebracht. Bis zum Jahresbeginn 2024 werden die Änderungen auf Bundesebene umgesetzt und in Kraft getreten sein.

Entlastung für die Gemeinden

Der Beschluss der Wahlrechtsreform bringt langjährige geforderte Erleichterungen für die Gemeinden und Städte. Eine Streichung des Samstags als Eintragungstag für Volksbegehren bringt vor allem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen eine große Entlastung und in weiterer Folge auch eine Einsparung an Verwaltungskosten. Selbiges gilt nun auch bei der Auflage des Wählerverzeichnisses.

Mit den Änderungen folgt auch ein Entfall der zuletzt praktisch nicht mehr genutzten Möglichkeit zur persönlichen Unterstützung eines Volksbegehrens durch Eintragung an den Gemeindeämtern. Die großartige Akzeptanz der Möglichkeit der elektronischen Unterstützung bringt für das administrative Personal der Gemeinden eine große Entlastung.

– I.WEIPPL (Quelle: BMI, Entgeltliche Einschaltung)

 

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