Im Zuge der technischen Neuerungen im Zentralen Melderegister (ZMR) im Hinblick auf die Melde Gesetzänderung 2023 ist ab ca. Ostern 2023 die Eingabe der „Gemeindekennziffer (GKZ)“ im Feld „Behördenkennzeichen“ nicht mehr möglich.
Der Einstieg in ZMR-GUI (Oberfläche des ZMR-Webclients) und auch LMR 4.0 ist nur mehr mit der 6-stelligen Behördenkennzahl (wie im ZPR/ZSR bzw. bei der Abfrage der Strafregisterbescheinigung) möglich. Es wird empfohlen, ab sofort nur die Behördenkennzahl und nicht die Gemeindekennziffer zu verwenden, wie dass für die Verwendung von KENNZAHLEN in den Registern des BMI vorgesehen ist.
– I.WEIPPL (Quelle: BMI, Entgeltliche Einschaltung)
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