Am 3. Oktober 2023 erfolgte mit der Grundsatzeinigung auf die finanziellen Eckpunkte des Finanzausgleichs 2024 bis 2028 erstmalig ein Zwischenschritt auf dem Weg zum FAG-Paktum. Die damals noch offenen „Details“ stellten sich letztlich aber als wesentlich arbeits- und verhandlungsintensiver als erwartet dar, vor allem was die Gesundheitsreformthemen und die Verteilung der Zukunftsfonds-Mittel auf Länder und Gemeinden betraf.
Im Gegensatz zu vorangegangenen Finanzausgleichsverhandlungen wurde das Paktum nicht Anfang November, sondern erst am 21. November im Bundeskanzleramt unterzeichnet. Gerade noch fristgerecht, um die von Bund, Ländern, Gemeindebund und Städtebund paktierten Inhalte tags darauf als Regierungsvorlage in den Nationalrat zu bringen, sodass das neue Finanzausgleichsgesetz rechtzeitig zum 1. Jänner 2024 in Kraft treten kann.
Die Verhandlungen können durchaus als intensiv und wiederholt auch als hitzig bezeichnet werden, vor allem die letzten vier bis fünf Tage vor dem Verhandlungsende am Dienstagnachmittag. Nachfolgend die aus kommunaler Sicht wesentlichen Inhalte des Paktums zum Finanzausgleich ab 2024:
300 Millionen Euro an Sondervorschüssen zur Stärkung der Ertragsanteile 2024
Die im November präsentierte Ertragsanteile-Prognose inkludierte bereits diese einmalig 2024 auszuzahlenden und 2025 bis 2027 zu je 100 Millionen Euro rückzahlbaren Sondervorschüsse. Durch dieses Plus von gut 2 Prozentpunkten sollen die Gemeinde-Ertragsanteile (mit Wien) gemäß der aktuellen BMF-Prognose vom Oktober im Jahr 2024 gegenüber 2023 um rund 4,8 Prozent steigen. Nachdem die Gemeinde-Ertragsanteile 2023 gegenüber 2022 aber fast 4 Prozent im Minus liegen, wird das Ertragsanteile-Niveau 2024 nur leicht über jenem von 2022 liegen.
Zukunftsfonds – direkte Geldmittel für die Kinderbetreuung herausverhandelt
Dementsprechend wichtig war es auch, dass der Gemeindebund gegen den massiven Widerstand der Länder auch direkte Zahlungsflüsse an die Kommunen aus den gemäß Volkszahl gebildeten Landestöpfen des österreichweit mit 1,1 Milliarden Euro dotierten (und ab 2025 valorisierten) Zukunftsfonds herausverhandeln konnte. Und zwar in Höhe von 22,75 Prozent des jeweiligen Landestopfs, die gemeindeweise Verteilung erfolgt – aufgrund des notwendigen Kompromisses mit dem Städtebund – nach einem Mischschlüssel von 50:50 aBS zu Volkszahl.
Für die steirischen Gemeinden beispielsweise sind dies Geldmittel in Höhe von rund 35 Millionen Euro, die den Kommunen 2024 über das Land aus dem Zukunftsfonds für Zwecke der Elementarpädagogik zu überweisen sind.
Generell handelt es sich beim sogenannten Zukunftsfonds um ein neues Instrument. Beginnend mit dem Jahr 2024 wird diese Finanzzuweisung des Bundes zur Erreichung von quantitativen Zielen der Länder und Gemeinden in den drei Bereichen Elementarpädagogik, Wohnen und Sanieren sowie Umwelt und Klima eingeführt.
Ab 2025 erfolgt eine jährliche Wertanpassung dieser 1.100 Millionen Euro, die zur gemeinsamen Zielerreichung von Ländern und Gemeinden aufgeteilt nach der Volkszahl an die Länder überwiesen werden. Anteilsmäßig sind die Zukunftsfonds-Mittel zu 45,50 Prozent für Elementarpädagogik (im Einstiegsjahr 2024 sind dies 500 Millionen Euro) und jeweils zu 27,25 Prozent für die übrigen beiden Bereich zu verwenden.
Im Paktum bzw. im künftigen § 23 des Finanzausgleichsgesetzes 2024 finden sich verschiedene quantitative Ziele, die mithilfe dieser Finanzzuweisungsmittel angestrebt werden sollen – im Bereich der Elementarpädagogik etwa hinsichtlich der Betreuungsquote der unter Dreijährigen.
Wichtig ist aus Sicht des Österreichischen Gemeindebundes auch die Klarstellung, dass die für Kinderbetreuung im Zukunftsfonds vorgesehenen Mittel auch in diesem Bereich verwendet werden müssen und dass durch den Zwischenbericht der Länder und die Evaluierung am Ende der FAG-Periode auch ein Mindestmaß an Transparenz hinsichtlich der gemeinsamen Mittelverwendung innerhalb des jeweiligen Bundeslandes verankert wurde.
220 Millionen Euro an frischen Finanzzuweisungsmitteln für die Gemeinden
Die bisherigen jährlich 300 Millionen Euro an §-24-Finanzzuweisungsmittel für Länder und Gemeinden zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung werden in der neuen Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2028 verdoppelt. Von diesen somit jährlich 600 Millionen Euro an frischen Bundesmitteln erhalten die Gemeinden gemäß den neuen §§ 25 und 26 FAG 2024 einen Anteil von knapp 220 Millionen Euro.
Davon werden 120 Millionen Euro (bisher 60 Millionen Euro) nach den bestehenden Schlüsseln des Strukturfonds insbesondere finanzschwachen und von Abwanderung betroffenen Gemeinden zugeteilt.
Die weiteren knapp 100 Millionen Euro (auch diese Mittel wurden gegenüber dem auslaufenden Finanzausgleich annähernd verdoppelt) werden ebenfalls wie bisher verteilt – und zwar länderweise nach dem üblichen Ertragsanteile-Schlüssel und gemeindeweise nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel.
Siedlungswasserwirtschaft – Neuzusage-Rahmen auf 100 Millionen Euro erhöht
In den Gesetzespaketen zum Finanzausgleich ab 2024 ist auch eine Novelle des Umweltförderungsgesetzes enthalten, wonach der jährliche Neuzusage-Rahmen für die gemeinsame Finanzierung und Förderung der Siedlungswasserwirtschaft von zuletzt 80 auf nunmehr 100 Millionen Euro pro Jahr erhöht wird. Wobei angesichts der klimatischen Folgewirkungen (Trockenheit, Starkregenereignisse etc.) und des Anlagenalters von Expertenebene ein noch deutlich höherer Zusage-Rahmen empfohlen worden wäre.
Die Finanzierung erfolgt weiterhin solidarisch durch Bund, Länder und Gemeinden durch einen Vorwegabzug bei den Ertragsanteilen an der Umsatzsteuer.
Gerade in den aktuellen Zeiten mit extrem hoher Ausgabendynamik und schwacher Ertragsanteile-Dynamik ist es sehr hilfreich, dass über die FAG-Periode 700 Millionen Euro der bisher ungenutzten Mittel des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (UWF) nun zur Kofinanzierung herangezogen werden und somit den Abzug von den Ertragsanteilen spürbar senken. Darüber hinaus wird es eine UWF-Sondertranche in Höhe von 100 Millionen Euro zum Abbau des bestehenden Förderrückstaus geben.
Gesundheit und Pflege
Im Zuge der seit Jänner auf Fachebene geführten Finanzausgleichsverhandlungen konnte auch eine weitreichende Gesundheitsreform paktiert werden, die dem Grundsatz „Digital vor ambulant vor stationär“ folgt und eine Reihe von Maßnahmen umfasst:
Ausbau der digitalen Patientenversorgung und verpflichtende Nutzung von ELGA durch Wahlärzte, Entlastung der Spitäler durch zusätzliche Kassenstellen und vor allem auch die Bereitstellung von jährlich durchschnittlich 600 Millionen Euro an frischen Bundesmitteln für die Stärkung des weitgehend von Ländern und Gemeinden finanzierten spitalsambulanten Bereichs.
Nicht unrelevant ist auch der Passus im Paktum, wonach der Bund sowie die anderen Zielsteuerungspartner im jeweiligen Wirkungsbereich dazu beitragen, die Reformen im Gesundheitsbereich mit geeigneten Maßnahmen (insbesondere Bereitstellung ausreichender Ausbildungskapazitäten) zu unterstützen.
Die bisher in eigenen Zweckzuschussgesetzen verankerten Bundesmittel für die Entgelterhöhung des Pflege- und Betreuungspersonals sowie für die Ausbildungsförderung werden mit dem neuen Finanzausgleich in den Pflegefonds integriert.
Obgleich die Länder und Gemeinden den Pflegefonds zu gemeinsam rund einem Drittel kofinanzieren, führen die nun vereinbarte Aufstockung auf 1,1 Milliarden Euro sowie die jährliche Valorisierung 2 Prozentpunkte über der Inflation, die zu zwei Dritteln vom Bund finanziert werden, auch in diesem Bereich zu einer – wenn auch geringen – finanziellen Entlastung der Länder und Gemeinden.
Reform der Grundsteuer beabsichtigt
Zu guter Letzt ist zum Finanzausgleichs-Paktum auch festzuhalten, dass dieses typischerweise auch eine Reihe von geplanten Reformmaßnahmen enthält. Hier sind neben der wohl auch unionsrechtlich nötig werdenden Reform des Österreichischen Stabilitätspakts aus kommunaler Sicht insbesondere folgende zwei Reformvorhaben zu nennen:
Zum einen ist eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes, der Länder und Gemeinden für die Reform der Grundsteuer B zur Erarbeitung konkreter Vorschläge bis spätestens 31. Dezember 2024 einzusetzen.
Zum anderen legen die Finanzausgleichspartner als politisches Ziel fest, das gesamte pädagogische Personal an Pflichtschulen bis zum Beginn des Schuljahrs 2025/26 bei einem Dienstgeber (Länder) zusammenzuführen und damit eine Reform der schulischen Tagesbetreuung mit einem langfristig stabilen Finanzierungsmodell aus dem Stellenplan für Pflichtschulen zu erreichen.
-K. GSCHWANDTNER
Weitere Maßnahmen bei Kofinanzierungen und Transfers
Im Paktum zum Finanzausgleich ab 2024 wurden am 21. November 2023 noch weitere Transfererhöhungen vereinbart:
- So wird ab 2024 die Finanzzuweisung an Städte und Gemeinden zur Förderung von öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen und für Investitionen für Straßenbahn- und Obuslinien um 30 Millionen Euro pro Jahr erhöht.
- Der Zweckzuschuss des Bundes zur Kofinanzierung von Investitionen auf Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen wird betraglich beibehalten und um fünf Jahre von 2029 bis 2034 verlängert.
- Der Zweckzuschuss des Bundes an Länder und Gemeinden als Theater-Erhalter in Höhe von aktuell rund 21,5 Millionen Euro wird ab 2024 um 10 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt.
- Schülertransport im Gelegenheitsverkehr: Zusätzlich zur laufenden Indexierung der Tarife gibt es eine außerordentliche Anpassung der Tarife ab Schuljahr 2023/2024 (dauerhaft niveauerhöhend) im Ausmaß von rund 15 Millionen Euro.
Über den Autor
Konrad Gschwandtner ist Fachreferent der Abteilung Recht und Internationales beim Österreichischen Gemeindebund.
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