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Klimaschutzministerium

Umwelt

08.01.2024

Reparaturbonus für mehr Nachhaltigkeit

Seit April 2022 wird die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten gefördert. Bis zum Jahr 2026 stehen dafür 130 Millionen Euro aus Mitteln des europäischen Finanzierungs- und Aufbauinstruments „Next Generation EU“ zur Verfügung.

Auf der Förderwebsite www.reparaturbonus.at kann jede Person mit Wohnsitz in Österreich einen Reparaturbon erstellen und herunterladen oder ausdrucken. Pro Bon und Reparatur werden 50 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrags bis zu 200 Euro beziehungsweise bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags gefördert. Der Bon kann bei allen Partnerbetrieben in ganz Österreich eingelöst werden. Nach erfolgter Reparatur und Begleichung der Rechnung beim Partnerbetrieb wird die Förderung im darauffolgenden Monat von der förderabwickelnden Stelle auf das Bankkonto ausgezahlt.

 

Partnerbetriebe finden leichtgemacht:

Die Reparaturbetriebe, bei denen die Bons eingelöst werden können, sind ebenfalls auf der Förderwebsite angezeigt. Es ist dabei möglich, nach dem Ort, bestimmten Unternehmen und Geräten zu suchen. Derzeit nehmen rund 2.700 Betriebe teil und es werden laufend mehr.

 

Informatives für die Gemeinde:

  • Partnerbetriebsverzeichnisse: Als Unterstützung für Gemeinden und Städte können auf der Förderwebseite sogenannte „Bundesländer-Listen“ der Partnerbetriebe heruntergeladen und in öffentlichen Einrichtungen aufgelegt werden. Damit wird die regionale Reparaturszene noch sichtbarer und die Bürger:innen bei der Suche nach einem passenden Partnerbetrieb unterstützt.
  • Serviceleistung für ältere Personen: Personen, die nicht so geübt im Umgang mit dem Internet sind oder gar keinen Zugang haben, können die Bon-Erstellung gemeinsam mit einer Person aus der Familie oder aus dem Bekanntenkreis durchführen. Auch bieten oftmals die Partnerbetriebe bei Ihren Reparaturstandorten eine Unterstützung bei der Bon-Erstellung an, wenn dieser zur Förderung für eine Reparatur eines eGeräts genutzt werden soll.

– I.WEIPPL (Quelle: BMK, Entgeltliche Einschaltung)

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