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28.04.2025

Mit Essig Beikräuter regulieren: für diese Anwendung zugelassener Grundstoff

Essig ist als sogenannter „Grundstoff“ für die Bekämpfung von Beikräutern auf Wegen, Einfassungen, Gehsteigen und Terrassenzugelassen. Die Anwendung hat sachkundig und punktuell zu erfolgen.

Heute kommt Essig mal nicht auf den Salat, sondern auf die Beikräuter. Denn Haushaltsessig darf nach den EU-Vorgaben auch zur Beikrautbekämpfung eingesetzt werden.

Zur Erinnerung: Seit mehr als 10 Jahren ist es in Österreich nicht mehr zulässig, Herbizide (Unkrautvernichter) auf versiegelten Flächen anzuwenden. Also weder auf Straßen noch Gehsteigen ist die Anwendung erlaubt. Dass gilt auch für Herbizide mit dem Wirkstoff Pelargonsäure.
Grund dafür ist, dass die Herbizide ungefiltert über die Regenwasserkanäle in Gewässer geschwemmt werden und sich dort schädlich auf die Organismen auswirken. Diesen Hinweis finden Sie im Beipackzettel eines jeden Unkrautvernichters. Die Regelung gilt sowohl für öffentliche als auch private Flächen.

Die Natur wird immer versuchen, Terrain zurückzugewinnen.
Copyright: Bernhard Haidler

Eine Ausnahme gibt es jedoch für den sogenannten „Grundstoff“ Essig

Grundstoffe sind Substanzen, die zum Pflanzenschutz in Eigenherstellung genutzt werden können. Im Artikel 23 der EU-Verordnung 1107/2009 sind die Grundstoffe sehr genau definiert. Es dürfen nur Stoffe verwendet werden, die eine völlig andere Verwendung haben als zum Pflanzenschutz. Das wären z.B. Nah­rungsmittel, Futtermittel, Kosmetika und andere. Wenn diese Stoffe als unbedenklich für Pflanze, Mensch und Umwelt eingeschätzt sind und eine bestätigte Wirkung haben, werden sie genehmigt. Sie dürfen jedoch ausschließlich an Pflanzen und gegen Schaderreger verwendet werden, wofür sie auch genehmigt sind. Haushaltsessig ist einer dieser Grundstoffe, er kann auf Wegen, Einfassungen, Gehsteigen und Terrassen als Herbizid verwendet werden. Seine Wirkung besteht darin, die schützende Wachsschicht der Blätter zu durchdringen und die Zellhaut der äußersten Zellschicht (Epidermis) zu zerstören. Dadurch kommt es zum Austritt von Zellinhaltsstoffen, insbesondere Wasser, wodurch die Pflanzen vertrocknen.

Kleinste Ritzen können schnell besiedelt werden und die Wurzeln weitere Schädigungen verursachen. Hier könnte Essig eingesetzt werden.
Copyright: Bernhard Haidler

Wie darf Essig angewendet werden? Essig in Lebensmittelqualität (mit max. 10% Essigsäure) wird auf eine 6%ige Essiglösung verdünnt und gezielt auf die Beikräuter gesprüht. 1-2 Anwendungen pro Vegetationsperiode sind erlaubt. Das Intervall zwischen zwei Anwendungen kann 7 bis 21 Tage betragen. Für die bestmögliche Wirkung ist eine Temperatur von über 20°C notwendig. Nach Regen sind 24 bis 48 Stunden abzuwarten bevor gespritzt wird. Diese Vorgaben bedeuten, dass Essig eine Möglichkeit ist, um kleinräumig Beikräuter an schwierigen Standorten zu bekämpfen. Er eignet sich nicht für die großflächige Anwendung und kann nur ein Mosaikstein in der Strategie der Gemeinde zur Beikrautregulierung sein.

Im Detail ist die Anwendung in unserem Infoblatt nachzulesen: https://www.naturimgarten.at/files/content/files/grundstoffe/grundstoff-essig.pdf
Auf der Webseite www.gartentelefon24.at finden Sie weitere Informationen zu Grundstoffen sowie zu Maschinen und Geräten zur Beikrautregulierung.

– I.WEIPPL (Quelle: Natur im Garten, entgeltliche Einschaltung des Landes Niederösterreich)
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