Auch dieses Jahr mussten wir erfahren, dass Bauhöfen Steinreiniger mit der falschen Behauptung verkauft wurden, sie seien als Herbizidersatz einsetzbar – eine Irreführung, die wir strikt zurückweisen, und eine Vorgehensweise, die wir entschieden ablehnen. Daher weisen wir Sie darauf hin, dass solche Produkte nicht als Herbizide verwendet werden dürfen! Das enthaltene Natriumchlorat und andere giftige Inhaltsstoffe dieser Steinreiniger sind in der EU als Herbizid schon seit vielen Jahren verboten. Geben Sie diese Infos auch an alle für Einkäufe zuständigen Abteilungen weiter!
Gemäß dem NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel bestimmungsgemäß verwendet werden. Das bedeutet, dass die Auflagen für die Mittel einzuhalten sind und nur für den vorgesehenen Zweck einzusetzen sind. Nur zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen eingesetzt werden. Diese sind unter https://psmregister.baes.gv.at abrufbar.
Unkrautvernichtung ist ein klarer Pflanzenschutzeinsatz und Steinreiniger sind dafür nicht zugelassen. Daher ist ein Einsatz für diesen Zweck gesetzeswidrig und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Abgesehen davon ist selbst bei den zugelassenen Herbiziden in den Auflagen nachzulesen, dass diese generell nicht auf versiegelten Flächen wie Asphalt oder Pflastersteinen ausgebracht werden dürfen.
Wirkstoffe in Steinreinigern sind z.B. Ätzkali, Nonansäure oder Natriumchlorat. Gerade letzteres ist als Unkrautmittel („UnkrautEx“) schon lange verboten und darf nicht angewendet werden. Es ist für Menschen giftig und in Gewässern eine große Belastung mit langfristiger toxischer Wirkung. Auch hat dieser Stoff die Auflage: „Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.“ Wenn es auf Straßen oder gepflasterten Plätzen ausgebracht wird, gelangt es infolge auch in den Kanal.
Also Vorsicht: Wer zur Unkrautbekämpfung Mittel einsetzt, die keine Zulassung haben, kann Ärger kriegen
Folgendes Szenario wäre denkbar: Aufgrund einer Meldung bei der Bezirkshauptmannschaft wird ermittelt, dass in der Gemeinde ein nicht zugelassenes Mittel gespritzt und damit wird der §4 Abs. 1 des NÖ Pflanzenschutzmittelgesetzes verletzt wurde. Bestraft wird derjenige, der das Mittel ausgebracht hat.
Dass die angebotenen Reiniger keinerlei Wurzelwirkung haben, wird gerne von den Firmen verschwiegen. Warum also zur Chemie greifen? Flämmen, Wildkrautbürsten, Heißwasser oder andere Verfahren wirken verlässlich und sind erlaubt! Zudem werden die Reiniger zu exorbitanten Preisen angeboten.
Also: Finger weg von dubiosen Reinigern!
Vertiefende Infos zum Thema ökologische Unkrautbekämpfung bieten wir Ihnen unter https://www.gartentelefon24.at/garten-profis-gemeinden/unkraut oder bei Pflegeberatungen in Ihrer Gemeinde an (Anmeldung unter 02742-74333).
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