Die Bundesregierung hat sich auf ein erstes Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung geeinigt. Gleich 113 Einzelmaßnahmen sollen so rasch wie möglich umgesetzt werden. Doch was bedeutet das Paket für die Gemeinden?
Beschleunigung von Verwaltung
Viele Berichtspflichten und Genehmigungspflichten werden abgeschafft: PV-Anlagen und Ladepunkte sollen weitgehend genehmigungsfrei werden. Das trifft Gemeinden doppelt: als Betreiberinnen und Betreiber eigener Gebäude und Flächen, aber auch als Behörde in Bau- und Ortsbildfragen. Wenn Genehmigungen entfallen oder vereinfacht werden, sinkt örtlicher Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig können kommunale Energiewende-Projekte rascher umgesetzt werden, etwa Photovoltaik auf Schulen, Bauhöfen oder Kläranlagen sowie Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Parkplätzen.
Die Bürokratie bei Zwischenbeglaubigung und Unterschriftenbeglaubigung soll abgebaut werden. Personen, die beispielsweise im Ausland heiraten möchten, können in Zukunft Dokumente, die bereits elektronisch signiert sind, auch digital beglaubigen lassen.
Bei Kinder und Jugendbeschäftigungsgesetz wird die Unbedenklichkeitserklärung der Gemeinde gestrichen.
Die Altersfeststellung bei Automatenshops wird mittels E-ID ermöglicht.
Die Statistik Austria soll künftig Register- und Verwaltungsdaten zur Verfügung stellen, wodurch es zu einem besseren Datenaustausch kommt. Zur Datengewinnung sollen auch Mobilfunk-Daten und Web Scraping verwendet werden.
Digitale Abfrage von historischen Meldebestätigungen ermöglichen
Neben der aktuellen soll man auch historische Meldebestätigungen direkt online über die ID Austria abrufen können, sodass Nachweise früherer Wohnsitze ohne Gang zur Meldebehörde digital verfügbar sind.
Die elektronische Meldeschiene soll ausgebaut und Meldepflichten vereinfacht werden.
Vorlagepflichten von Urkunden werden reduziert, sofern diese den Behörden bereits digital zur Verfügung stehen.
Bei Brandmeldern entfällt bei einem laufenden Wartungsvertrag mit einem befugten, zertifizierten Fachunternehmen die jährliche zusätzliche Prüfung der Brandmeldeanlage, sofern die Wartung normgerecht durchgeführt und dokumentiert wird. Dies entlastet die Unternehmen wie auch die Behörden.
In Zukunft ist es nicht mehr notwendig, dass Unternehmen den Kollektivvertrag physisch aufliegen haben.
Urkunden sollen künftig auch in englischer Sprache akzeptiert werden.
Die Fortentwicklung des Standes der Wissenschaft und der Technik im Bereich der Bäderhygiene sowie Erfahrungen aus der Vollzugspraxis sollen zu einer Optimierung organisatorischer Abläufe und Verfahren zur Einsparung von Kosten und Entlastung von Betrieben und Behörden genutzt werden.
Kleinbadeteiche sollen künftig aus der BäderhygieneVerordnung herausgelöst und unter eine eigene Verordnung gestellt werden.
Es soll eine tägliche, automatisierte Datenübermittlung zwischen AMS und Sozialhilfebehörden eingeführt werden, wodurch Verfahren beschleunigt werden.
Digitale Verwaltungssysteme an Schulen sollen verbessert und dadurch Arbeitsabläufe entscheidend vereinfacht und Lehrkräfte sowie Schulleitungen spürbar von Routineaufgaben entlastet werden.
Um Behördenverfahren zu beschleunigen, sollen die gesetzlichen Grundlagen für eine strukturierte Datenübermittlung zwischen der Finanzbehörde und dem GISA geschaffen werden.
Das Postmarktgesetz soll angepasst werden. Die Bundesregierung bekennt sich zu einer modernen und serviceorientierten Postversorgung.
Förderung der innovativen öffentlichen Beschaffung
Umsetzungsmaßnahmen zur Förderung eines stärker innovationsorientierten Einkaufs der öffentlichen Hand sollen forciert werden.
Mit einer grundlegenden Gebührenreform soll das österreichische Gebührenrecht insbesondere durch Pauschalsätze budgetneutral vereinheitlicht, modernisiert und deutlich vereinfacht werden. Ziel ist ein transparentes, effizientes und bürgerfreundliches System, das den heutigen Anforderungen einer modernen Verwaltung gerecht wird und den Wert der Verwaltungshandlung widerspiegelt.
Weiterentwicklung der österreichischen Förderpolitik: Künftig sollen Fördermittel zielorientiert, wirtschaftlich und mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand eingesetzt werden.
Die Verordnung über genehmigungsfreie Bauvorhaben bei Seilbahnen wird novelliert. Der Katalog über genehmigungsfreie Bauvorhaben soll erweitert werden (beispielsweise PV-Anlagen, Umbauten von Steuerleitungen auf Glasfaserverbindungen).
Mit dem Ziel der Digitalisierung und Vereinfachung soll das gesamte Abgabeverfahren im Bereich der Gebühren und Verkehrssteuern, darunter Gebühren, Grunderwerbsteuer, Versicherungs- und Feuerschutzsteuer, Glücksspielabgaben und Flugabgabe usw., grundlegend modernisiert werden.
Außerschulische Kompetenzen und Qualifikationen sollen unbürokratisch anerkannt werden.
Intervalle für PKW-Pickel steigen auf 4-2-2-2-1
Beim PKW-Pickerl sollen die Intervalle zur Verlängerung von derzeit 3-2-1 Jahren auf 4-2-2-2-1 Jahre verlängert werden, erklärte Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ). Erst ab dem zehnten Jahr und nicht mehr nach dem fünften Jahr nach der Zulassung ist damit eine jährliche Prüfung notwendig.
Vorbereitung von Verordnungen zur Bewilligungsfreistellung oder Einführung vereinfachter Anzeigeverfahren für Kleinkläranlagen, Niederschlagswasserversickerungen sowie erforderlichenfalls für Wasser-Wasser-Wärmepumpen.
Der Beitritt zu Genossenschaften soll modernisiert werden, indem § 3 Abs. 2 GenG, vergleichbar wie im deutschen Recht, dahingehend geändert wird, dass Beitrittserklärungen nicht mehr nur schriftlich, sondern auch in (digitaler) Textform – etwa durch Ermöglichung eines Online-Beitritts – rechtswirksam abgegeben werden können.
Volksbegehren werden modernisiert und barrierefrei gemacht.
Betriebsanlagen können nunmehr auch bei Nichtbetrieb von bis zu 10 Jahren flexibel weitergenutzt oder adaptiert werden, ohne jedes Mal ein neues Verfahren zu starten.Das vermeidet Flächenversiegelung und Leerstand.
Es wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit Unternehmen behördlich verlangte Dokumentationen – wie Elektro-, Gas- und Sicherheitsbefunde, § 82b-Selbstprüfungsbefunde und Unterweisungsprotokolle – künftig digital oder schriftlich an die Behörde übermitteln können, statt sie ständig in der Betriebsanlage bereithalten zu müssen.
Künftig sollen Energieausweise bundesweit digital erfasst und zentral zugänglich gemacht werden.
Vorgesehen sind auch raschere Gewerbeberechtigungen durch „GISA-Express“ ab 2026. Gewerbeverfahren laufen zwar meist über Bezirksverwaltungsbehörden, aber auch Gemeinden profitieren davon, wenn Unternehmen früher starten können. Auch bei Bauverfahren soll es Beschleunigungen geben.
Unter den insgesamt 113 im Ministerratsvortrag aufgelisteten Punkten finden sich auch einige bereits abgekündigte Vorhaben wie die Beschleunigung von UVP-Verfahren. Einige andere Maßnahmen sind noch vage formuliert, so sollen etwa zur Vereinfachung der Arbeitnehmerveranlagung und Lohnverrechnung Expertengruppen eingerichtet werden, eine Deregulierung des Abfallwirtschaftsgesetzes wird für 2026 in Aussicht gestellt. Daneben finden sich zahlreiche konkrete kleinere Maßnahmen wie die Abschaffung diverser Berichtspflichten und von Genehmigungspflichten, etwa wie bereits genannt bei der Errichtung von PV-Anlagen und Ladestationen, oder die Einführung eines digitalen Gästeblatts für Hoteliers. Auch die Wärmepumpen- und Kälteanlagenverordnung wird aufgehoben. Zusätzlich soll es einfacher werden, nichtamtliche Sachverständige heranzuziehen.
Die Vorhaben sollen möglichst rasch per Gesetzesbeschlüssen, Verordnungen und Erlässen umgesetzt werden, wurde betont.
-REDAKTION (Quelle: APA, KOMMUNAL, Kurier)
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