Künstliche Intelligenz

02.03.2026

KI-KOLUMNE: Barrierefreiheit leicht gemacht

Stellen Sie sich vor: Eine ältere Bürgerin möchte verstehen, was die Gemeinderatssitzung letzte Woche beschlossen hat. Das Protokoll besteht aus vier Seiten dichtem Verwaltungstext und voller Fachbegriffe. Sie gibt auf. Oder: Ein Bürger mit Lernschwierigkeiten sucht nach Informationen zum neuen Förderantrag. Der Text ist klar strukturiert, aber die Sprache ist zu komplex. Auch er gibt auf. Das ist kein Einzelfall und auch kein Vorwurf – Verwaltungssprache ist nun einmal Verwaltungssprache. Sie hat ihre Gründe: Präzision, Rechtssicherheit, einheitliche Formulierungen. Aber sie schließt Menschen aus. Und genau hier kann KI einen echten Unterschied machen.

Was bedeutet Barrierefreiheit überhaupt?

Barrierefreiheit bedeutet nicht nur Rampen und Aufzüge. Im digitalen Bereich meint es: Inhalte so gestalten, dass sie von möglichst vielen Menschen verstanden und genutzt werden können – unabhängig von Alter, Bildung, Sprache oder Einschränkungen. In Österreich gibt es dafür klare gesetzliche Grundlagen. Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) verpflichtet öffentliche Stellen – und damit auch Gemeinden über die jeweiligen Landesgesetze – seit 2019 zu barrierefreien Websites und Apps. Zusätzlich ist seit 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft, das private Unternehmen zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen verpflichtet. Der gesellschaftliche und rechtliche Druck, Inhalte für alle zugänglich zu machen, wächst also von zwei Seiten.

Die gute Nachricht: KI kann hier als praktischer Helfer einspringen. Nicht als vollautomatische Lösung, aber als erster, großer Schritt.

Was KI konkret kann – und was nicht

Eine KI wie ChatGPT oder Claude kann einen komplexen Verwaltungstext in wenigen Sekunden in einfache Sprache übersetzen. Sie kürzt lange Sätze, erklärt Fachbegriffe, strukturiert Inhalte übersichtlich. Was sie nicht kann: die rechtlich bindende Sprache ersetzen, den Originaltext löschen oder garantieren, dass die Übersetzung in jedem Detail korrekt ist. Deshalb gilt auch hier: KI liefert den Entwurf, Sie prüfen und veröffentlichen. Ein konkretes Beispiel. Ein Abschnitt aus einem typischen Gemeindeprotokoll:

„Der Gemeinderat beschließt einstimmig, gemäß § 87 Abs. 2 der Gemeindeordnung, die Vergabe der Planungsleistungen für die Erneuerung des Mischwasserkanals in der Birkenstraße an das Ingenieurbüro XY zum Angebotspreis von 34.800 Euro netto zu beauftragen.“

Eine KI-Zusammenfassung in einfacher Sprache könnte so aussehen:

„Die Gemeinde lässt den alten Kanal in der Birkenstraße erneuern. Ein Ingenieurbüro übernimmt die Planung. Die Kosten betragen rund 34.800 Euro.“

Selbe Information. Viel verständlicher. Und sie schließt niemanden aus.

Zwei nützliche Funktionen für Gemeinden

Funktion 1: Barrierefreien Text direkt erstellen

Sie öffnen den für Kommunalnet-Gemeinden erstellten KI-Playground, fügen Ihren Text ein – zB ein Gemeinderatsergebnis, eine Förderinformation, eine Ankündigung – und schicken den Prompt ab. Die KI ist bereits so konfiguriert, dass sie den Text automatisch in einfache Sprache überträgt: kurze Sätze, klare Struktur, keine Fachbegriffe ohne Erklärung. Das Ergebnis können Sie direkt übernehmen, überarbeiten oder als Vorlage weiterverwenden. Kein Account, kein Setup. Einfach öffnen und loslegen.

Wann sinnvoll: Wenn Sie schnell eine barrierefreie Version für sich selbst brauchen – zum Weiterbearbeiten, als internen Entwurf oder zum Vergleich mit dem Original.

Funktion 2: Einbettbaren Link erstellen

Der zweite Anwendungsfall ist für die Publikation. Sie öffnen denselben KI-Playground, fügen den Text ein, sondern wählen „Link generieren“. Der Playground erstellt daraus einen fertigen Link. Diesen Link betten Sie in Ihren Artikel oder auf Ihrer Website ein. Wenn ein Leser auf diesen Button klickt, öffnet sich ein neuer Tab mit einer barrierefreien Zusammenfassung.

Wann sinnvoll: Für alle Texte, die Sie auf Ihrer Gemeinde-Website veröffentlichen. Jeder Artikel, jedes Protokoll, jede Ankündigung kann so einen Button bekommen. Der Aufwand: ein paar Minuten pro Text.

Was die Gemeinde davon hat

Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have. Es ist eine Frage der Gleichstellung und eine rechtliche Anforderung, die bereits gilt. Aber jenseits der Pflicht: Eine Gemeinde, die ihre Informationen für alle zugänglich macht, zeigt Haltung. Sie sagt damit: Wir sind für alle da, nicht nur für jene, die Verwaltungsdeutsch lesen können.

Und praktisch gesehen: Einfache Sprache hilft nicht nur Menschen mit Einschränkungen. Sie hilft jedem. Älteren Mitbürgern, Menschen mit Deutsch als Zweitsprache, gestressten Eltern, die schnell eine Information suchen. Laut digitalbarrierefrei.at gilt: Was für 21% der Menschen dringend notwendig ist, ist für 50% hilfreich und für 100% komfortabel.

So starten Sie in Ihrer Gemeinde

Sie müssen nicht sofort alles umstellen. Ein pragmatischer Einstieg:

  1. Schritt: Testen Sie den Button unter diesem Artikel. Sehen Sie, wie die KI-Zusammenfassung aussieht. Gibt es Unterschiede, die wichtig sind? Fehlt etwas?
  2. Schritt: Probieren Sie Werkzeug 1 mit einem eigenen Text. Öffnen Sie playground.ikangai.com/barrierefreiheit, fügen Sie ein aktuelles Gemeinderatsergebnis oder eine Förderinformation ein und senden Sie es ab. Das dauert zwei Minuten.
  3. Schritt: Erstellen Sie Ihren ersten einbettbaren Link. Nehmen Sie denselben Text, klicken Sie auf „Link generieren“ und betten Sie den Link auf Ihrer Website ein. Das ist Ihr erster echter Barrierefreiheits-Schritt.
  4. Schritt: Prüfen Sie immer. Die KI macht Entwürfe. Sie entscheiden, was veröffentlicht wird. Achten Sie darauf, dass keine Informationen verloren gehen und keine Fehler entstehen.
  5. Schritt: Etablieren Sie eine einfache Regel. Alle öffentlich relevanten Texte auf der Gemeinde-Website bekommen künftig einen Barrierefreiheits-Button. Als Ergänzung zum Original, nicht als Ersatz.

Was kommt als nächstes?

Barrierefreie Sprache ist nur ein Teil digitaler Barrierefreiheit. Weitere Aspekte sind: kontrastreiche Farben für Sehbehinderte, Alternativtexte für Bilder, strukturierte Überschriften für Screenreader – alles geregelt durch die WCAG 2.1 AA-Richtlinien, auf die sich auch das WZG bezieht. Das klingt nach viel – und ist es auch, wenn man alles auf einmal angehen will. Aber der erste Schritt – verständliche Sprache – ist der einfachste. Und er hat den größten Effekt für die größte Gruppe.

In einer der nächsten Kolumnen schauen wir uns an, wie KI auch bei der Übersetzung von Inhalten in andere Sprachen helfen kann. Denn Barrierefreiheit endet nicht an der Sprachgrenze.

KI KOMPAKT

KI und Barrierefreiheit: Die zwei Werkzeuge

Was ist einfache Sprache? Einfache Sprache folgt klaren Regeln: kurze Sätze (max. 15 Wörter), ein Gedanke pro Satz, keine Fachbegriffe ohne Erklärung, aktive statt passive Formulierungen. Sie ist nicht dasselbe wie Leichte Sprache – das ist ein noch stärker standardisiertes Format für Menschen mit kognitiven Einschränkungen.

Werkzeug 1 – Barrierefreien Text erstellen: playground.ikangai.com/barrierefreiheit öffnen → Text einfügen → Absenden. Die KI gibt eine barrierefreie Version zurück. Für den internen Gebrauch, als Entwurf oder zum Weiterbearbeiten.

Werkzeug 2 – Einbettbaren Link erstellen: Denselben Playground öffnen → Text einfügen → „Link generieren“ klicken. Der fertige Link wird als Button in Artikel oder Website eingebettet. Leser klicken den Button und sehen sofort die barrierefreie Zusammenfassung – als ruhigen Vollbild-Text, ohne Playground-Oberfläche.

Was kann KI? KI kann jeden Text in wenigen Sekunden in einfache Sprache übersetzen – als soliden Entwurf. Sie strukturiert, kürzt, erklärt. Das spart Zeit und senkt die Hemmschwelle, Barrierefreiheit überhaupt anzugehen.

Was kann KI nicht? KI garantiert keine 100%ige Richtigkeit. Sie kann Nuancen verlieren oder Fachbegriffe falsch vereinfachen. Deshalb: Entwurf der KI, Prüfung durch Menschen, Veröffentlichung in Eigenverantwortung.

Rechtliche Grundlage für Gemeinden: Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) verpflichtet öffentliche Stellen seit 2019 zu barrierefreien Websites und Apps – Gemeinden über die jeweiligen Landesgesetze. Zusätzlich gilt seit 28. Juni 2025 das BaFG für private Unternehmen. Mehr Informationen zu den Anforderungen für öffentliche Stellen: digitalbarrierefrei.at

Praktischer Tipp: Starten Sie mit dem barrierefreien Link zu diesem Artikel. Sehen Sie wie es sich anfühlt. Dann: einen eigenen Text ausprobieren. Dann: den ersten einbettbaren Link generieren. Drei Schritte, drei Minuten, echter Mehrwert für Ihre Leser.

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