Die Aufgaben von Gemeinden werden zunehmend komplexer – damit steigen auch die Herausforderungen für Bedienstete und Funktionäre. Immer häufiger geraten Verantwortliche aus Unwissenheit, Nachlässigkeit oder politischen Motiven mit dem Strafrecht in Konflikt.
Ausgelöst kann ein Ermittlungsverfahren bereits durch eine anonyme Anzeige werden. Denn die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, jedem Verdacht einer strafbaren Handlung nachzugehen, sobald sie davon Kenntnis erlangt.
Auch wenn das Ermittlungsverfahren kein Strafverfahren nach sich zieht., können auf den Beschuldigten bzw. Angeklagten eine Reihe von Unannehmlichkeiten zukommen. Dazu zählen die psychische Belastung, die negative Berichterstattung sowie hohe Kosten. Anwalts- und Gutachterkosten, Gerichts- und Zeugengebühren schlagen vor allem dann zu Buche, sollte doch ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Hinzu kommt, dass in einem Strafprozess der Angeklagte – anders als im Zivilprozess – auch im Falle eines Freispruches oft den Großteil der Kosten selbst zu tragen hat, da der staatliche Kostenersatz meistens nicht einmal annähernd die tatsächlichen Kosten der Verteidigung abdeckt.
Zankapfel Amtsmissbrauch
Die meisten Anzeigen betreffen den Vorwurf des Amtsmissbrauchs. Dazu ein paar Beispiele:
- Es wurde eine unberechtigte Baubewilligung für ein Gebäude erteilt.
- Wohnsitzmeldungen wurden manipuliert, um für die Wahlen bessere Chance zu erwirken.
- Der Bürgermeister trifft eine Entscheidung, für die er einen Gemeinderatsbeschluss gebraucht hätte.
Anzeigen dieser Art sind nicht immer berechtigt. Persönliche Rachefeldzüge oder politische Motive spielen dabei oft eine Rolle. Leider sind Bürgermeister davor nicht gefeit. Eine rechtliche Rückendeckung ist daher umso wichtiger.
Prävention hilft
Verantwortung braucht Sicherheit: Deshalb sollten Bürgermeister rechtzeitig für ein umfassendes Versicherungskonzept sorgen. Achten Sie dabei auf folgende Punkte:
- Versicherungsschutz bereits ab Ermittlungsverfahren
- Nicht nur Fahrlässigkeits-, sondern auch Vorsatzdelikte; Erst im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz entfällt rückwirkend der Versicherungsschutz.
- Freie Anwaltswahl ohne Selbstbeteiligung. Es können somit zur bestmöglichen Verteidigung spezialisierte Rechtsanwälte beauftragt werden.
- Kostendeckung für privat veranlasste Sachverständigengutachten, die im Vorfeld von der Verteidigung zur Entlastung als notwendig erachtet werden.
All diese Punkte berücksichtigt der Spezial-Rechtsschutz der Niederösterreichischen Versicherung. Mehr Infos auf www.nv.at
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– C.TAUCHER (Quelle: NÖ Versicherung, entgeltliche Einschaltung)
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