Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen gleichermaßen zugänglich zu machen.
Digitale Barrierefreiheit ist dabei nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung und ein wichtiger Beitrag zu einer besseren Nutzererfahrung. Besonders der öffentliche Sektor kann hier eine Vorreiterrolle übernehmen, indem er digitale Angebote inklusiv, benutzerfreundlich und zukunftssicher gestaltet und so eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht.
Was regelt das Barrierefreiheitsgesetz?
Das BaFG setzt EU-Vorgaben zur Barrierefreiheit im österreichischen Recht um und legt verbindliche Anforderungen zur Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen fest. Betroffen sind unter anderem:
- Hardwaresysteme (z.B. Computer und Notebooks)
- Mobiltelefone
- interaktive Fernseher
- elektronische Kommunikationsdienste (z.B. Internet- und Videotelefonie)
- audiovisuelle Mediendienste (z.B. Websites)
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Unterstützung durch das BBG-Portfolio für digitale Barrierefreiheit
Die Rahmenvereinbarungen der BBG unterstützen Sie dabei, digitale Barrierefreiheit konsequent umzusetzen und bestehende Hürden abzubauen – sei es durch Beratung, Tests mit Betroffenen oder technische Anpassungen.
Die Leistungen im Überblick:
- Entwicklung barrierefreier Websites und Apps (gemäß WCAG 2.1)
- barrierefreie Dokumente und Formulare (z. B. PDF/UA-konform)
- Analyse und Optimierung bestehender digitaler Inhalte
- Informationen in Einfacher und Leichter Sprache
- Gebärdensprachdolmetschen
Jetzt informieren!
Entdecken Sie jetzt die neue BBG-Themenwelt „Digitale Barrierefreiheit“ und profitieren Sie von den Angeboten im BBG-Portfolio.
Mehr Informationen und Kontakt:
Kontakt
Stefan Bauer - Key Account Management Städte, Gemeinden & Feuerwehren
stefan.bauer@bbg.gv.at+ 43 664 9649152
– I.WEIPPL (Quelle: BBG, Entgeltliche Einschaltung)
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