Zum 31.10.2025 hat der Bund knapp 170 Mio. EUR an Mitteln gemäß Kommunalinvestitionsgesetz 2025 an die Länder überwiesen, die wiederum 5 Tage Zeit hatten, die Weiterleitung an die Gemeinden durchzuführen. Weitere Auszahlungstermine sind der 20.01.2026 (rund 320 Mio. EUR), der 20.01.2027 (rund 290 Mio. EUR) und der 20.01.2028 mit rund 60 Mio. EUR – jeweils zuzüglich 5 Tagen für das Weiterüberweisen an die Gemeinden.
Auf der Website des BMF sind die entsprechenden gemeindeweisen Beträge und Auszahlungstermine der nunmehrigen KIG-Finanzzuweisungen abrufbar.
Berichtspflicht über KIG-Mittel
Ebenfalls unter diesem Link abrufbar ist ein Rundschreiben des BMF mit den Details zur nunmehrigen Berichtspflicht gemäß KIG 2023 und KIG 2025 (Bericht an den Gemeinderat, Veröffentlichung auf Homepage der Gemeinde und Information an das Land, dass die Mittelverwendung veröffentlicht wurde), die das bisherige aufwändige Regime von Antragstellung, Nachweis und Abrechnung etc. ersetzt. Erstmals hat diese Berichterstattung über die Verwendung der KIG-Mittel bis Ende 2026 zu erfolgen.
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