
Den Juni-Vorschüssen liegen die Steuereinnahmen vom April 2023 zugrunde und bei diesen zeigte sich gegenüber dem April 2022 ein über 35prozentiger Rückgang der Grunderwerbsteuer (rund -50 Mio. Euro). Da diese gemeinschaftliche Bundesabgabe zu knapp 94 Prozent den Gemeinden zukommt, ist der Effekt ein deutliches Minus der aktuellen Juni-Vorschüsse auf kommunaler Ebene. Da dieser Effekt bei den Ländern nicht eintritt, liegen deren Juni-Vorschüsse im Vergleich mit dem Vorjahr bei +/- Null Prozent.

– K. GSCHWANDTNER
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