Das Angebot im Detail

BBG-Kunden bestellen im e-Shop aus über 3 Million Produkten und Dienstleistungen, können sich auf die Vergaberechtssicherheit der Verträge verlassen und schätzen ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Damit auch Sie die Beschaffungen über die BBG abwickeln können, ist der Abschluss einer Grundsatzvereinbarung notwendig.

Deine Vorteile auf einem Blick

  • Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Zeitliche, quantitative und qualitative Vertragsverfügbarkeit
  • Vergaberechtssicherheit
  • Und viele weitere Vorteile

Spezial-Preis für Gemeinden

Die Jahresgebühr für eine Grundsatzvereinbarung mit der Bundesbeschaffung beträgt 185 Euro exkl. USt., diese beinhaltet die Registrierung von zwei Nutzern im e-Shop. Zusätzliche Nutzer können jederzeit gegen eine Lizenzgebühr angelegt werden.

Um die Aufwände der Bundesbeschaffung abzudecken, wird über unsere Lieferanten eine Verwaltungscharge (v-Charge) eingehoben. Mehr Informationen dazu findest du in unserem Preisblatt.

So wird deine Gemeinde Kunde

  • E-Mail schicken

    Schicke eine E-Mail mit deinen Kontaktdaten sowie den Gemeindedaten an vertrieb@bbg.gv.at. Der zuständige Kundenbetreuer wird mit dir in Kontakt treten.

  • Prüfung

    Nach erfolgter Kontaktaufnahme wird dir eine Eigenbeurteilung oder die Grundsatzvereinbarung zugesandt. Erst nach Abschluss der Grundsatzvereinbarung kann deine Gemeinde in unseren Systemen freigeschaltet werden.

  • Unterzeichnung und Fertigstellung

    Nachdem die Grundsatzvereinbarung von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde, erhältst du eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen um sich im BBG-Portal zu registrieren und danach den Zugriff auf die BBG-Anwendungen zu beantragen. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Grundsatzvereinbarung digital bzw. elektronisch signieren.

Kontaktieren Sie einfach Ihren Ansprechpartner:

Stefan Bauer


Key Account Manager | Städte, Gemeinden und Feuerwehren

Klicke hier, um Ihren eigenen Text einzufügen

© Copyright - Kommunalnet