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Finanzen

Sicherheit

21.03.2024

„Wer klopfet an?“ … Das ungeliebte Problem mit den offenen Rechnungen

Steuern, gemeindeeigene Leistungen, Mieten usw. – dass diese Forderungen tatsächlich eingehoben werden, liegt in Österreich in der Verantwortung der Gemeinden.

Nicht oder nur schleppend bezahlte Gebühren und Abgaben sind für jede Gemeinde nicht nur eine lästige Angelegenheit, sondern belasten teils beträchtlich das Gemeindebudget.

Wie kann eine Gemeinde möglichst professionell, rechtlich auf der sicheren Seite und mit dem finanziell besten Ergebnis agieren?

 Bei privatrechtlichen Forderungen ist die Einschaltung des AKV für die Betreibung von Gemeindeforderungen auf jeden Fall zu empfehlen. Es bleibt der Entscheidung der betreffenden Gemeinde überlassen, welche zweckmäßigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Betreibung der Außenstände zur Sicherung der Liquidität der Gemeinde getroffen werden.

Der AKV wird schon seit vielen Jahren als bewährter und zuverlässiger Partner bei der Betreibung von Außenständen durch Gemeinden und Gemeindeunternehmen beauftragt.

Der AKV kann, da er mit seinen über viele Jahre aufgebauten Datenbanken auch Wirtschafts- und Bonitätsauskünfte anbietet, Schuldner schon im Vorfeld sehr genau einschätzen und für die Gemeinden sehr präzise Empfehlungen abgeben.

Warum es besser ist, eine Zwischenstufe für die „nötige Strenge“ einzuschalten

Es ist kein Geheimnis, dass es für Gemeinden aus politischen Gründen oft sehr schwierig ist, die nötige Strenge in der Betreibung der Forderungen einzuhalten.

Die Tätigkeit des AKV ist für Gemeinden vorteilhaft, da diese eine Zwischenstufe zwischen den eigenen Mahnungen der Gemeinden und der Exekutionsführung darstellt. Es ist allgemein bekannt, dass z.B. Exekutionen sehr oft (z.B. bei kleineren Gewerbetreibenden) erfolglos verlaufen, da die vorhandenen Vermögenswerte zum Betreiben des Unternehmens erforderlich und sonstige pfändbare Gegenstände nicht vorhanden sind.

Eine aktive außergerichtliche Betreibung durch den AKV ist daher für die Gemeinde wesentlich effizienter. Durch viele professionelle außergerichtliche Interventionen (schriftlich, telefonisch und persönlich) gelingt es meist, die Zahlung zu erreichen. Die Erfolgsquote ist durch die Spezialisten des Alpenländischen Kreditorenverbands, die mit viel Fingerspitzengefühl jeden Fall bearbeiten, entsprechend hoch.

Dies spart der Gemeinde eigenes Personal, erhöht die Einbringungschancen und verhindert unnötige Gerichtskosten bei anhaltender schlechter Bonität des Schuldners.

Gehen Sie auf Nummer sicher und informieren Sie sich unverbindlich über eine Mitgliedschaft Ihrer Gemeinde beim Gläubigerschutzverband.
Nur 250 EUR pro Jahr

https://www.akv.at/mitgliedschaft/gemeinden

– I.WEIPPL (Quelle: AKV, entgeltliche Einschaltung)

 

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