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05.04.2024

Fußball-EM: Das müssen Gemeinden bei Public Viewing beachten!

In zwei Monaten ist es soweit: Die Fußball-Europameisterschaft der Männer – kurz EM – findet statt und Sportbegeisterte scharen sich um die Bildschirme, um gemeinsam das Fußball-Fieber zu feiern. Besonders für die Finalspiele sind Live-Public-Viewing-Angebote oft eine spaßige Angelegenheit, wo die Stimmung fast jener aus dem Stadion selbst nahekommt. Aber Vorsicht: Gemeinden können nicht einfach so eine Leinwand aufstellen – hier gelten teils strenge Richtlinien!

Kommerzielle öffentliche Übertragungen unterliegen Lizenzgebühren

Wenn sich ein Veranstalter, etwa ein Gastronomiebetrieb, ein Verein, eine Gemeinde oder eine Stadt dazu entscheidet, ein Public-Viewing-Event zu veranstalten, so gibt es Richtlinien und Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Unter anderem wird zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Übertragungen unterschieden.

Kommerzielle öffentliche Übertragungen unterliegen Lizenzgebühren und zeichnen sich durch einen kommerziellen Charakter aus, z.B. durch den Verkauf von Speisen und Getränken, durch Eintrittsgelder oder durch Sponsoring durch Dritte. Hierfür ist eine Lizenz der UEFA erforderlich, die in Österreich von ServusTV vergeben wird. Ausgenommen sind kleine Veranstaltungen in Bars, Hotels oder Restaurants.

Servus TV hält bei der Lizenzvergabe in Österreich das Monopol. Einen guten Überblick über die Kosten finden Sie auf einer eigenen Seite von Servus TV, die alle dafür notwendigen Informationen übersichtlich und kompakt zusammenfasst. Zudem kann über diese Homepage auch direkt eine Lizenz beantragt werden. Die Lizenz zur Durchführung einer Public-Screening-Veranstaltung wird von ServusTV für die Dauer des Turniers auf nicht-exklusiver Basis und auf einen Standort beschränkt erteilt. Das bedeutet, ein Veranstalter mit Lizenz kann selbst entscheiden, wie viele Spiele er zeigen möchte.

Auch kleine Veranstaltungen unterliegen Lizenzpflicht

Die Lizenzgebühr bemisst sich an der maximal möglichen Besucherkapazität auf dem jeweiligen Dorfplatz. Es müssen also die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die maximale Besucherkapazität nicht die jeweilig erworbene Lizenz übersteigt. In anderen Worten: Wenn bis zu 1.000 Personen auf den Dorfplatz Platz haben, ist eine Gebühr von 1.500 Euro zu zahlen. Passen hingegen 1.001 Personen auf den Platz, so beträgt die Gebühr 3.000 Euro.

Wenn die maximale Kapazität unter 300 Zuseher:innen liegt, so ist keine Lizenzgebühr zu zahlen. Wenn es sich aber um eine kommerzielle Veranstaltung handelt – also beispielsweise mit Sponsoring oder wenn Verpflegung angeboten wird – so muss dennoch ein Vertrag mit Servus TV abgeschlossen und behördliche Genehmigungen eingeholt werden, auch wenn keine Gebühr bezahlt wird.

Wann braucht man keine Lizenz?

Nicht kommerzielle öffentliche Übertragungen haben keinen kommerziellen Charakter. Das heißt, dass eine Gemeinde am Dorfplatz ein Public Viewing ohne Eintrittsgeld, Sponsoring, ohne Verkauf von Speis und Trank anbieten kann, und dafür keine Lizenzgebühr zahlen muss. Dabei spielt keine Rolle, wie viele Zuseher vor Ort sind.

Wenn diese Regeln befolgt werden, steht dem Public Viewing am Dorfplatz nichts mehr im Wege!

-E. SCHUBERT (Quelle: Red Bull Media House)

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