Hans Ripa/ Unsplash

Klimaschutzministerium

26.07.2022

Förderung: Klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige

Diese neue BMK-Förderschiene könnte auch für Ihre Gemeinde interessant sein: Bei thermischen Sanierungen und beim Heizungstausch werden Unterkünfte für einkommensschwache oder schutzbedürftige Menschen mit bis zu 100 % der Nettokosten unterstützt.

Die Förderung betrifft Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind und überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher, schutzbedürftiger oder in Notsituationen geratener Personen dienen. Ebenso wird die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung oder Wärmepumpe) unterstützt.

Die Gebäude müssen dauerhaft als Wohnungen für einkommensschwache oder schutzbedürftige Menschen dienen oder für Personen, die sich in einer Notsituation befinden und daher dringenden Unterbringungsbedarf haben (z.B. Frauenhäuser, Unterkünfte für Obdachlose bzw. Flüchtlinge, Kinderheime). Nicht umfasst sind gewinnorientiert geführte Einrichtungen. Dazu zählen insbesondere Alten- oder Pflegeheime sowie Sozialberatungsstellen, Ferienheime, Internate, Tagesbetreuungsstätten und Einrichtungen ohne überwiegende Wohnnutzung.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Einreichen können

  • gemeinnützige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die auf der „Liste spendenbegünstigter Einrichtungen“ des BMF gelistet sind, sowie
  • Gemeinden, die ein Gebäude überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher bzw. schutzbedürftiger Personen im Rahmen einer karitativen / gemeinnützigen Einrichtung betreiben bzw. besitzen.

 

Der Antrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird anhand einer Flächenpauschale (Euro/m²) bestimmt. Sie wird nach Umsetzung des Projektes ausbezahlt und ist mit 100 Prozent der förderungsfähigen Nettokosten der zur Unterbringung einkommensschwacher bzw. schutzbedürftiger Personen genutzten Fläche begrenzt. Anteile für andere Nutzungen (wie z.B. Werkstätten, Nahversorger, Gastronomie) werden in reduziert mitgefördert. Zur Bekämpfung von Energiearmut stehen im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans dafür 45 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Einreichung ist möglich, bis sämtliche Budgetmittel ausgeschöpft sind.

Detaillierte Informationen zur Förderung finden Sie auf www.umweltfoerderung.at/gebaeude_schutzbeduerftige

Kontakt:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderabwicklungsstelle KPC stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und informieren Sie auch über weitere Förderungsmöglichkeiten des Bundes und der Länder.

Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)

Serviceteam „Sanierung und Kesseltausch: klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige“

T +0043 1 31 6 31- DW 712

umwelt@kommunalkredit.at

www.umweltfoerderung.at

– I.WEIPPL (Quelle: BMK, Entgeltliche Einschaltung)

 

LINKS
MEHR ZUM THEMA

Kommunale Gebäude klimafit gestalten

So gelingt der Ausstieg aus Öl und Gas

Brachflächen-Dialog mit neuer Förderung

© Copyright - Kommunalnet