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17.04.2024

Wie steht es um Bordelle in Österreichs Gemeinden?

Jeder redet darüber, aber niemand will jemals dort gewesen sein – Bordelle gibt es in ganz Österreich. Prostitution ist nicht immer gern gesehen, grundsätzlich aber erlaubt. Doch wie steht es um das „älteste Gewerbe der Welt“ in Österreichs Gemeinden?

Wo gibt es die meisten Bordelle?

Die meisten Bordelle in Österreich gibt es – wenig überraschend – in Wien. Aber nicht nur in der Bundeshauptstadt sind gewisse Dienstleistungen nachgefragt. Immerhin 73 Prozent der Gemeindemitarbeiter:innen geben an, dass es in ihrer Gemeinde ein Bordell gibt. 3 Prozent sprechen sogar von mehreren Bordellen. 20 Prozent gehen davon aus, dass es in ihrer Gemeinde kein Laufhaus gibt und 3 Prozent wissen es nicht.

Österreichweit gab es im Jahr 2013 etwa 6.200 registrierte Prostituierte. Allein in Wien sind 2.640 Frauen und 116 Männer gemeldet. Per 31. Dezember 2007 gab es 710 genehmigte Bordelle in Österreich. Leider ist Sexarbeit bis heute stark stigmatisiert.

Im Gegensatz zu anderen Städten, wie dem Bahnhofsviertel in Frankfurt, der Reeperbahn in Hamburg oder dem Rotlichtbezirk Walletjes in Amsterdam, gibt es in den österreichischen Städten keine speziellen „Rotlichtviertel“.

Vermeintlich ältestes Puff liegt in Oberösterreich

Sexarbeit wird oft als das „älteste Gewerbe der Welt“ bezeichnet. Die vermeintlich älteste noch existierende Einrichtung Österreichs liegt im oberösterreichischen Steyr. Für die Räumlichkeiten des „Maxim“ in der Badgasse 2 in Steyr wurde Anfang des Jahres ein neuer Pächter gesucht. Ob es tatsächlich das älteste Bordell des Landes ist, wird bezweifelt. Das Haus stammt zwar aus dem Jahr 1477, es gibt aber keinen Beleg dafür, dass damals dort schon ein Bordell betrieben wurde.

Das älteste Bordell Salzburgs liegt jedenfalls in der Steingasse und trägt die Aufschrift „Maison de Plaisir“. Im Jahre 1513 wurde es erstmals urkundlich erwähnt. Es gilt auch als eines der ältesten Etablissements Europas.

Bundesländer entscheiden über Örtlichkeit, Gemeinde muss bewilligen

Prostitution, konkret das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen durch erwachsene Personen, ist in Österreich grundsätzlich legal. Aber wer reguliert das Gewerbe, damit es nicht zu menschenunwürdigen Umständen kommt? Einige zentrale Aspekte fallen in die Regelungskompetenz des Bundes, andere in die Regelungskompetenz der Bundesländer. Aber auch den Gemeinden obliegen gewisse Kompetenzen.

Der Bund regelt etwa die die allgemeinen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. In der Regel werden Sexdienstleister:innen als Selbständige betrachtet. Darüber hinaus gibt es einige wenige spezifische Regelungen, wie zum Beispiel die Verpflichtung zu regelmäßigen Gesundenuntersuchungen.

Auf landesgesetzlicher Ebene wird hingegen geregelt, „Wer“, „Wann“ und „Wo“ sexuelle Dienstleistungen tatsächlich anbieten darf. So gibt es zum Beispiel Bestimmungen zu Altersgrenzen, zulässigen Arbeitsorten und Auflagen für Betriebe, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Fast überall müssen Bordellbesitzer:innen in spe ein aufwändiges Bewilligungsverfahren durchlaufen. Der Betrieb eines Bordells bedarf in der Regel einer behördlichen Bewilligung. Diese muss bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden. Die Gemeinde hat eine Bordellbewilligung zu erteilen, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere muss der Standort so gewählt werden, dass im Hinblick auf die Umgebung dem Gemeinschaftsleben in der Gemeinde keine störenden Missstände entstehen. In manchen Bundesländern darf sich im Umkreis von 300 Metern keine öffentlichen Einrichtungen wie etwa Kindergärten, Schulen, Kirchen oder Amtsgebäude befinden.

Unterschiede in den Bundesländern

  • Wien ist das einzige Bundesland, das Straßenprostitution erlaubt – mit Einschränkungen von der Örtlichkeit.
  • In Salzburg gelten strenge Regeln zu den Standorten von Bordellen. Außerdem muss jede Person, die Sexdienstleistungen anbietet, bei der Gemeinde registriert sein.
  • Das oberösterreichische Prostitutionsgesetz ist sehr fortschrittlich, es gibt sogar einen eigenen Abschnitt zu den Auflagen für Peep Shows.
  • Das steirische Prostitutionsgesetz wurde seit über 25 Jahren nicht überarbeitet. In Graz gibt es 29 genehmigte Bordelle, im Bezirk Liezen hingegen nur ein einziges, doch auch sogenannte „behördlich bewilligte bordellähnliche Einrichtungen“ sind zulässig für das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen.
  • Vorarlberg hat eine wilde Rotlicht-Vergangenheit. Das Milieu war in den 1970er Jahren von brutalen Revierkämpfen zwischen Zuhältern geprägt – sogar Tötungsdelikte wurden verübt. Heute ist Vorarlberg das Land mit den strengsten Prostitutionsgesetzen. Das Prostitutionsgesetz ist in das „Sittenpolizeigesetz“ integriert und die Bezeichnung des Abschnitts lautet „Gewerbsmäßige Unzucht“. Obwohl Prostitution nicht verboten ist, gibt es kein einziges Bordell in Vorarlberg. Das liegt daran, dass die Gemeinden immer einen Grund finden, warum eine Eröffnung unzulässig ist.

Fun Fact: In Vorarlberg gibt es zwar kein einziges Puff. Direkt an der Grenze zu Vorarlberg liegt Au, ein 4.000 Einwohner-Städtchen in der Schweiz. Dort gibt es zwei Tankstellen und ganze fünf Bordelle.

Einheitliche Gesetze gefordert

Die österreichischen Prostitutionsgesetze sollen die Sexarbeiterinnen vor Ausbeutung schützen, doch sie haben oft nur schwache Wirkung. Die Task Force Menschenhandel pocht darauf, dass die gesamte Regelung der Prostitution Bundeskompetenz werden soll. Die Tatsache, dass alle neun Bundesländer andere Gesetze haben, führe zu einem uneinheitlichen Vollzug, was die „Lenkung und Kontrolle des Marktes erschwert“. Es brauche einheitliche, rechtlich sichere Arbeitsbedingungen für Sexualdienstleisterinnen.

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