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Musterartikel

16.08.2021

Das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 – Fristverlängerung für das erste Gemeindepaket

Die COVID-19-Pandemie hat die Städte und Gemeinden stark unter Druck gebracht und ihre Rolle in der Daseinsvorsorge massiv beeinträchtigt. Um die massiven wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise abzufedern und insbesondere die unverzichtbare Arbeit der Gemeinden und Städte beim Wiederaufbau zu unterstützen, wurde mit dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (KIG 2020) ein starkes Zeichen gesetzt.

Mit dem ersten Gemeindepaket, das insgesamt 1 Milliarde Euro zur Unterstützung kommunaler Investitionsprogramme vom Bund bereitstellt und zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro, die 2021 im Rahmen eines weiteren Gemeindepakets gewährt wurden, konnte die Liquidität und Investitionskraft der Gemeinden in diesen schwierigen Zeiten deutlich gestärkt werden.

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– V.BÖSEL (Quelle: BMF, Entgeltliche Einschaltung)

 

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