Thorben Wengert/pixelio.de

Finanzen

17.01.2022

Verlängerung des Finanzausgleichs endlich auf Schiene

Der aktuelle Finanzausgleich – also die Verteilung der Steuermittel zwischen den Gebietskörperschaften – wird vorerst für zwei Jahre bis 2023 verlängert werden. Ohne einer entsprechenden Regelung hätten bereits 2021 die Verhandlungen über die neue Finanzausgleichsperiode ab 2022 geführt werden müssen.

Die Pandemie, aber auch die Regierungskrise hatten die Einigung auf die Verlängerung des Finanzausgleichs immer wieder verzögert, letztlich brachte jedoch die Zusage des Bundes, den Ländern und damit auch den ko-finanzierenden Gemeinden für die Jahre 2020 und 2021 einen pauschalen Ausgleich für die Corona-bedingten Ausgabensteigerungen in der Gesundheitsfinanzierung zu zahlen, die Gespräche wieder in Schwung.

Rückwirkendes Inkrafttreten

Am 15. Dezember 2021 wurden die Regierungsvorlagen für die Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG 2017) sowie weiterer finanzausgleichsrelevanter Gesetze wie dem Pflegefondsgesetz oder dem Umweltförderungsgesetz ins Parlament eingebracht.

Die Beschlussfassung im Nationalrat wird im Jänner nach Befassung des Finanzausschusses erfolgen, die Kundmachung im Bundesgesetzblatt (RIS) erst im Februar. Dementsprechend wird die FAG-Verlängerung rückwirkend zum 1.1.2022 in Kraft treten.

Ähnliches gilt für den parlamentarischen Zeitplan der Ökosozialen Steuerreform 2022, wo ebenfalls mit der Beschlussfassung im Jänner im Nationalrat und Anfang Februar im Bundesrat zu rechnen ist.

Unveränderte Verlängerung des Finanzausgleichs

In allen Verhandlungsrunden wurde von Bundesseite hervorgehoben, dass die Verlängerung unverändert erfolgen wird – also ohne inhaltliche oder Änderungen bei den Verteilungsschlüsseln und somit im Wesentlichen durch ein Adaptieren der Jahreszahlen.

Die zentrale Änderung betrifft daher das um zwei Jahre auf 31. Dezember 2023 zu verschiebende Außerkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes 2017, das aktuell gut 90 Milliarden Euro an gemeinschaftliche Bundesabgaben (wie USt, LSt, ESt, KÖSt und Co.) auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt oder auch rund zehn Milliarden Euro an Transferzahlungen (Kostenersätze, Finanzzuweisungen, Zweckzuschüsse etc.) regelt.

Um zwei Jahre verlängert werden auch die jährlichen 80 Millionen Euro an Fördermitteln für die Siedlungswasserwirtschaft (Umweltförderungsgesetz), die 2022 rund 436 Millionen Euro an Mitteln des Pflegefonds (Pflegefondsgesetz), die ebenso gemeinsam durch Bundes-, Länder- und Gemeinde-Ertragsanteile finanziert werden oder auch die gemeinsamen Zielsteuerungsmaßnahmen im Gesundheitsbereich (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz).

Darüber hinaus verlängert sich auch der zeitliche Geltungsbereich von Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG, die bis zum Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode befristet sind, wie beispielsweise die 15a-Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung.

Gesundheitsfinanzierung: Auch die Gemeinden erwarten Kostendämpfung

Ganz ohne inhaltliche Veränderungen kommt die Verlängerung des Finanzausgleichs jedoch nicht aus. Wenig überraschend ist dies auch auf die Pandemie zurückzuführen.

Im Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten wird eine Ende März 2022 erfolgende pauschale Abgeltung des Bundes in Höhe von 750 Millionen Euro zum Ausgleich für die Mehrausgaben der Länder und die Mindereinnahmen (vor allem die geringeren Finanzierungsanteile der SV-Träger, die mit ihren tatsächlichen Beitragseinnahmen gedeckelt sind) im Bereich der Krankenanstalten verankert, die in den Jahren 2020 und 2021 im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie entstanden sind.

Der Österreichische Gemeindebund hat bei den Ländern bereits eingefordert, dass die Gemeinden analog ihrer Ko-Finanzierung im Gesundheitsbereich an dieser Finanzzuweisung zu beteiligen sind und damit durch geringere Umlagen und Beiträge an diesen 750 Millionen Euro partizipieren können.

Kinderbetreuung: Einigung im Frühjahr erforderlich

Zwei inhaltlich noch offene Diskussionsthemen der FAG-Verlängerung wurden auf Anfang 2022 vertagt, um die im Dezember erfolgte Einigung zu ermöglichen – in beiden Fällen braucht es bis zum Ende des Kindergartenjahrs bzw. des Schuljahrs 2021/2022 eine Einigung und legistische Umsetzung.

Wie in den Erläuterungen der Regierungsvorlage zur FAG-Verlängerung vermerkt ist, werden über eine neue Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik sowie über eine Novellierung des Bildungsinvestitionsgesetzes Gespräche geführt und zwar mit dem Ziel, diese im Frühjahr 2022 abzuschließen.

Angesichts der enormen Kostensteigerungen im Bereich der Kinderbetreuung der 0-Sechsjährigen reicht die aktuelle jährliche Finanzierungsbeteiligung des Bundes in Höhe von österreichweit 142,5 Millionen Euro längst nicht mehr aus, was sich auch an den Netto-Ausgaben der Gemeinden ohne Wien festmachen lässt, die sich in den letzten zehn Jahren auf gut 800 Millionen Euro nahezu verdoppelt haben. Auch vor diesem Hintergrund ist ein etwa von Seiten der Industriellenvereinigung geforderter Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung abzulehnen, wie dies das Präsidium des Österreichischen Gemeindebundes am 9. Dezember 2021 mit seinem Positionspapier zum Thema Kinderbetreuung einstimmig getan hat.

Mit Zuversicht ins neue Jahr

In seinen Empfehlungen zur Fiskalpolitik im Jahr 2022 hielt Fiskalrat Präsident Badelt Mitte Dezember in einer Pressekonferenz fest, dass auch ein weiterer harter Lockdown im Vorfeld der Impfpflicht zu keinem staatlichen Budget-Kollaps führen wird und zeichnete insgesamt ein positives Bild für 2022. Auch das WIFO geht in seiner Dezember-Prognose von einem hohen Wirtschaftswachstum (+5,2 Prozent realer BIP-Zuwachs) im Jahr 2022 aus.

Ausgabenseitig kommen aber sehr wohl große Herausforderungen auf die Gemeinden zu, wie etwa steigende Gehälter und Investitionskosten oder auch der aktuelle Inflationsdruck. Es ist zu hoffen, dass die weiteren Reformdiskussionen in Bereichen wie Pflege oder Kinderbetreuung auch in tragfähigen Finanzierungslösungen münden und sich vielleicht zu Jahresbeginn 2022 im Rahmen des parlamentarischen Prozesses der Verlängerung des Finanzausgleichs noch etwas Extra-Unterstützung des Bundes für die kommunale Ebene ausgeht.

– K.GSCHWANDTNER 

Über den Autor

Konrad Gschwandtner ist Fachreferent der Abteilung Recht und Internationales beim Österreichischen Gemeindebund.

MEHR ZUM THEMA

Wie sich die Steuerreform auf die Gemeinden auswirkt

Gebührenkalkulation – eine ständige Herausforderung

Zahlreiche Baustellen bei den Gemeinde­finanzen

© Copyright - Kommunalnet