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Finanzen

Oberösterreich

21.07.2022

31 Millionen Sondermittel für OÖ Gemeinden

Das Land Oberösterreich gibt 31 Millionen Euro an Sonder-Bedarfszuweisungsmitteln für die Gemeinden und Städte frei. Das Geld soll bis Ende des Sommers fließen und ist nicht zweckgebunden. Damit sollen die Gemeinden nach sehr herausfordernden zwei Jahren ihre Haushalte konsolidieren und dringend nötige Projekte finanzieren können.

Gemeinden waren wichtige Partner in der Pandemie

„Die Gemeinden hatten in den letzten Jahren herausfordernde Zeiten zu bewältigen. Zudem machte die fehlende Planbarkeit zu schaffen, dazu kamen kurzfristige Entwicklungen etwa bei Preisen, wodurch Projekte auch verschoben werden mussten“, so Landesrätin Michaela Langer-Weninger. „Es ist nachvollziehbar, dass das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes in den letzten zwei Jahren ein schwer zu erreichendes Ziel war, durch Einbrüche bei den Ertragsanteilen sowie dem Rückgang der Kommunalsteuer. Die Gemeinden waren auch in der Pandemie ganz wichtige Partner, auch dadurch sind Kosten erwachsen“, ergänzt Landesrätin Birgit Gerstorfer.

In der Sitzung der OÖ Landesregierung ist daher auf Initiative der beiden einstimmig beschlossen worden, zu zwei Gemeindepaketen vom Bund auch von Landesseite zusätzliche finanzielle Mittel für die oö. Gemeinden auszubezahlen, um die kommunalen Finanzen der Gemeinden insgesamt zu stabilisieren.

Verteilung nach Finanzkraft und Einwohnerzahl

31 Millionen Euro an Sonder-Bedarfszuweisungsmittel werden noch im Sommer an die 438 oö. Gemeinden und Städte ausbezahlt. 27 Millionen Euro davon gehen an die Gemeinden, vier Millionen an die Statutarstädte Linz, Wels und Steyr. Die Mittel für die Gemeinden werden nach Finanzkraft und nach Einwohnerzahl verteilt. „Finanzschwächere und strukturell schwächere Gemeinden profitieren überproportional“, so die beiden Gemeinde-Landesrätinnen. Mindestens bekommt eine Gemeinde 35.000 Euro, höchstens 297.000 Euro. Die vier Millionen Euro für die Statutarstädte werden nach dem Einwohnerschlüssel verteilt.

Geld zur freien Verfügung

Anders als die beiden Gemeindepakete des Bundes sind die Verstärkungsmittel vom Land nicht an verbindliche Verwendungszwecke geknüpft. „Die Mittel sind nicht rückzahlbar und frei verfügbar“, führt Langer-Weninger aus, wobei sie wie auch Gerstorfer ans Herz legen, die Mittel für die Haushaltskonsolidierung bzw. die Umsetzung dringend nötiger oder aufgeschobener Projekte zu verwenden. „Welche Vorhaben rasch umgesetzt werden müssen, können am besten die Bürgermeister und Gemeinderäte vor Ort entscheiden.“

-REDAKTION (Quelle: APA, Tips)

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