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Dezember-Vorschüsse wegen Sondereffekt im Höhenflug
Ein verrechnungstechnischer Effekt bei der Körperschaftsteuer (das Fristende für Abschlagszahlungen, 30.9.2023, fiel auf einen Samstag, der nächste Werktag lag im Oktober) ist hauptverantwortlich für den Höhenflug der Dezember-Vorschüsse, die ja aus dem Abgabenaufkommen des zweitvorangegangenen Monats resultieren. Der Zuwachs von über 60 Prozent oder fast 900 Millionen Euro beim Oktober-2023-Aufkommen der Körperschaftsteuer im Vergleich zum Oktober 2022 sowie starke Ergebnisse bei der Einkommensteuer und der Lohnsteuer führen zu einem Plus der Dezember-Vorschüsse auf die Gemeindeertragsanteile von österreichweit gesehen 12,1 Prozent.
Länderweises Plus der Dezember-Vorschüsse von 9,2 bis 19,4
Das bundesländer- und monatsweise Ergebnis der Grunderwerbsteuer sorgt auch diesmal für länderweise sehr unterschiedliche Entwicklungen bei den Vorschüssen. In Tirol stiegt das Oktober-Aufkommen an Grunderwerbsteuer aufgrund größerer Immobilientransaktionen im Sommer 2023 um über ein Drittel gegenüber dem Oktober 2022 und somit verzeichnen die dortigen Vorschüsse mit 19,4 Prozent das höchste Monatsplus. Demgegenüber steht ein Grunderwerbsteuer-Minus von 46 Prozent in Vorarlberg bei Oktober-Aufkommen, was bei den Vorarlberger Gemeinden zu einem landesweiten Plus von „lediglich“ 9,2 Prozent bei den Dezember-Vorschüssen auf die Gemeindeertragsanteile und damit zur roten Laterne führt.
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