AKV-Halbjahresstatistik: Weniger eröffnete Firmeninsolvenzen, mehr Privatinsolvenzen

Das erste Halbjahr 2026 zeigt eine moderate Erholung der österreichischen Wirtschaft. Insgesamt ist die Lage besser als in den beiden Vorjahren, das Wachstum bleibt jedoch verhalten. Zudem sorgt die volatile Situation auf den Weltmärkten weiterhin für Unsicherheit.

Im Bereich der Firmeninsolvenzen ist erstmals seit drei Jahren ein Rückgang der eröffneten Verfahren zu verzeichnen. Gleichzeitig stieg die Zahl der Verfahrensabweisungen deutlich an. Bei den Privatinsolvenzen zeigt sich hingegen ein Anstieg der Verfahren und der durchschnittlichen Verschuldung.

Firmeninsolvenzen

Im ersten Halbjahr 2026 wurden österreichweit 2.005 Firmeninsolvenzverfahren eröffnet. Das sind 7,69 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Gleichzeitig stieg die Zahl der Verfahrensabweisungen mangels kostendeckenden Vermögens um 15,42 Prozent auf 1.654 Fälle. Dadurch erhöhte sich die Gesamtzahl der Firmeninsolvenzen leicht auf 3.659 Verfahren.

Regional entwickelte sich das Insolvenzgeschehen unterschiedlich. Rückgänge bei den eröffneten Firmeninsolvenzen wurden in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Kärnten verzeichnet. In Vorarlberg und der Steiermark stiegen die eröffneten Firmeninsolvenzen hingegen gegen den Bundestrend an. Im Burgenland blieb die Zahl gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Privatinsolvenzen

Im Bereich der Privatinsolvenzen wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 4.718 Verfahren eröffnet. Das entspricht einem Anstieg von 4,80 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Einschließlich der Verfahrensabweisungen wurden österreichweit 5.171 Privatinsolvenzen registriert.

Auch die Verschuldung stieg deutlich an. Die Gesamtverbindlichkeiten der eröffneten Privatinsolvenzen beliefen sich auf rund 830,8 Millionen Euro. Die durchschnittliche Verschuldung erhöhte sich damit von 153.400 Euro auf 176.000 Euro. Laut AKV ist dies insbesondere auf mehrere Privatinsolvenzen ehemaliger Gesellschafter und Geschäftsführer insolvent gewordener Immobilienunternehmen zurückzuführen.

Von: I.WEIPPL (Quelle: AKV, Entgeltliche Einschaltung)

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