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Februar-Vorschüsse: Stagnation durch Einbruch der Grunderwerbsteuer
Die Februar-Vorschüsse resultieren aus den Einnahmen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben vom Dezember 2022. Hier zeigte sich eine vor allem teuerungsbedingt weiterhin starke Umsatzsteuer (+12 % im Monatsvergleich mit dem Vorjahr) und eine mit +3,7 Prozent noch stabile Lohnsteuer. Die Folgen der Teuerung und des Wirtschaftsabschwungs zeigen sich schon im Bereich der KESt auf Dividenden (-28%) und auch bei der Körperschaftsteuer (-8%).
Der wesentliche Grund, weswegen die Gemeindeertragsanteile im Februar 2023 österreichweit gesehen stagnieren (nur +0,6%) bzw. in Niederösterreich (-1,0%) und Wien (-2,3%) sogar rückläufig sein werden, ist die Grunderwerbsteuer. Sie ist zwar eine gemeinschaftliche Bundesabgabe, sie kommt jedoch zu fast 94% den Gemeindeertragsanteilen zu (Bund rund 5%, Länder weniger als 1%) und aktuell rund 14% der kommunalen Ertragsanteile ausmacht. Dementsprechend groß ist die Auswirkung auf die Gemeindeertragsanteile, wenn die Grunderwerbsteuer im Aufkommen 2022 fast 1,7 Milliarden Euro starke Abgabe deutlich einbricht – in Wien und Niederösterreich im Vergleich Dezember 2022 zu 2021 um rund 30 Prozent, österreichweit um etwa 18 Prozent. Dass der Immobilienboom und das Grunderwerbsteueraufkommen Ende 2022 längst ihren Zenit überschritten haben, beendet vielleicht auch die wenig zielführende Debatte, dass weitrechende Befreiungen von der 3,5%igen Grunderwerbsteuer einen wirklich relevanten Beitrag für leistbareres Wohnen liefern könnten.
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