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Förderungen

Niederösterreich

05.12.2023

Fördermodelle für leistbaren Wohnraum

Mehr Sanierung – weniger Bodenverbrauch

In den letzten Jahren stieg der Trend in der Bevölkerung anstatt eines Neubaus ein vorhandenes Haus zu sanieren oder um eine Wohneinheit zu erweitern.

„Nachdem die Zahlen in der Eigenheimsanierung in den letzten Jahren stets gestiegen sind, wollen wir nun mit der Anhebung des Annuitätenzuschusses von 2 Prozent (mit Energieausweis) bzw. 3 Prozent (ohne Energieausweis) auf 4 Prozent die Möglichkeit für noch höhere Förderungen schaffen, damit vor allem auch jene Haushalte, die sich eine Sanierung Ihres Eigenheims ohne Aufnahme eines Bankdarlehens nicht leisten können, kräftig bei der Rückzahlung eben jenes zu unterstützen“, erklärt NÖ Wohnbau-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

Das Fördermodell für die Sanierung von Eigenheimen bietet nicht nur die Möglichkeit, das in die Jahre gekommene Traumhaus wieder auf ein den aktuellen Stand eines nachhaltigen und energieeffizienten Gebäudes am modernsten Stand der Technik zu bringen, sondern unterstützt auch mit einer noch individuelleren Finanzierung. Die flexiblen Möglichkeiten bei der Beantragung einer Förderung im Rahmen der NÖ Eigenheimsanierung unterstützen einerseits umfassende Sanierungen, wo die thermisch-energetische Gesamtsanierung im Vordergrund steht, und andererseits genauso Einzelmaßnahmen im Bereich der Energieeffizienz oder Nachhaltigkeit.

Förderung mit und ohne Energieausweis möglich

Unterschieden wird in der Eigenheimsanierung zwischen Sanierung mit Energieausweis, bei der Gesamtmaßnahmen, also etwa Wärmeschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen, die zu einem entsprechenden verbesserten Heizwärmebedarf führen und Eigenheimsanierung ohne Energieausweis, wo Einzelmaßnahmen wie Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle, Dachsanierungen oder Heizungseinbau oder –umbau gefördert werden. Bei beiden Varianten unterstützt Sie das Land Niederösterreich mit einem 4% Annuitätenzuschuss zur Rückzahlung eines Darlehens auf die Dauer von 10 Jahren.

Voraussetzungen

Gebäude/Wohngebäude mit bis zu 500 m² bestehender und zu sanierender Nutzfläche können in den Bereich der Eigenheimsanierung fallen, wenn die antragstellende Person eine natürliche Person ist. Für den Erhalt der Förderung ist erforderlich, dass das zu sanierende Gebäude fertiggestellt ist (die Fertigstellungsmeldung muss bei der Gemeinde aufliegen). Bei ab 01.01.2024 gestellten Anträgen darf mit den zu fördernden Sanierungsmaßnahmen bereits ein Jahr vor Einlangen des Ansuchens begonnen werden. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ist eine Endabrechnung mit allen Rechnungen samt Zahlungsbeleg zu übermitteln und ein Nachweis über den Hauptwohnsitz der Bewohner vorzulegen.

Förderung für sozial schwächere Haushalte

Wenn die monatlichen Kosten für das Wohnen den finanziellen Rahmen übersteigen, steht mit dem Wohnzuschuss bzw. der Wohnbeihilfe eine finanzielle Unterstützung des Landes Niederösterreich zur Verfügung. Dieser Zuschuss wird für ein Jahr gewährt und muss nicht zurückbezahlt werden. Die Höhe des Zuschusses ist variabel und unter anderem abhängig vom Familieneinkommen und der Höhe der Rückzahlungsverpflichtungen.

„Nachdem wir bereits im Vorjahr die Einkommensobergrenzen bei Wohnzuschuss und Wohnbeihilfe signifikant angehoben haben, damit förderungsberechtigte Personen durch gesetzliche bzw. vertragliche Pensions- und Gehaltserhöhungen ihren Anspruch auf die Förderung nicht verlieren, war es uns wichtig auch dieses Jahr bei den Berechnungsgrundlagen noch einmal nachzubessern, damit der Wohnaufwand trotz hoher Inflation und Teuerungen für unsere Landsleute leistbar bleibt“, erklärt Wohnbau-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

Voraussetzungen

Für den Erhalt der Beihilfe ist es erforderlich, dass der Antragssteller entweder in einer geförderten Wohnung (z.B. Genossenschaftswohnung) wohnt oder eine Förderung des Landes Niederösterreich für die Errichtung oder Sanierung eines Eigenheims erhält, die noch zurückbezahlt wird. Einen Antrag auf Förderung können natürliche Personen, die österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte sind, einbringen. Die antragstellende Person und dessen Ehepartner/Lebenspartner müssen in der geförderten Wohnung bzw. im geförderten Eigenheim den Hauptwohnsitz begründet haben.

Junges Wohnen

Damit sich junge Menschen eine eigene Wohnung leisten können, hat das Land Niederösterreich speziell für Jüngere bis 35 Jahre ein eigenes Fördermodell entwickelt, welches aufgrund eines geringen Eigenfinanzierungsbeitrages von maximal 4.000 Euro besonders attraktiv ist. Die Wohnung darf nur in Miete vergeben werden und darf eine maximale Wohnnutzfläche von 60m² haben. Um diese Wohnform sowohl für junge Menschen, als auch gemeinnützige Bauträger noch attraktiver zu gestalten, wird derzeit an einer Weiterentwicklung dieser Förderschiene gearbeitet.

– C.TAUCHER (Quelle: Wohnbau NÖ, Entgeltliche Einschaltung)

 

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