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Finanzen

16.08.2021

Das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 – Fristverlängerung für das erste Gemeindepaket

Die COVID-19-Pandemie hat die Städte und Gemeinden stark unter Druck gebracht und ihre Rolle in der Daseinsvorsorge massiv beeinträchtigt. Um die massiven wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise abzufedern und insbesondere die unverzichtbare Arbeit der Gemeinden und Städte beim Wiederaufbau zu unterstützen, wurde mit dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (KIG 2020) ein starkes Zeichen gesetzt.

Mit dem ersten Gemeindepaket, das insgesamt 1 Milliarde Euro zur Unterstützung kommunaler Investitionsprogramme vom Bund bereitstellt und zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro, die 2021 im Rahmen eines weiteren Gemeindepakets gewährt wurden, konnte die Liquidität und Investitionskraft der Gemeinden in diesen schwierigen Zeiten deutlich gestärkt werden.

Bilanz

Mit Ende Juni 2021 konnten bereits rund 740,8 Millionen Euro an 1.693 Gemeinden bzw. Gemeindeverbände aus dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020 ausbezahlt werden. Mit diesen Zuschüssen wurden knapp 5.600 Projekte gefördert und Investitionen in Höhe von 2,8 Milliarden Euro unterstützt. Knapp 30 % der bisherigen Zweckzuschüsse wurden für so genannte „grüne Maßnahmen“ ausgegeben.

Bundesweit gingen die meisten Mittel an die Projektkategorien Kindertageseinrichtungen und Schulen (28,9 %), die Sanierung von Gemeindestraßen (16,5 %), Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen (8,9 %) sowie Sportstätten und Freizeitanlagen (8,8 %). Wobei sich die Abholung der Mittel durch die Gemeinden ganz unterschiedlich gestaltete. Wien hat bereits seinen gesamten Topf ausgeschöpft, Kärnten, Oberösterreich und Salzburg liegen im Mittelfeld, dicht gefolgt von den Bundesländern Niederösterreich. Burgenland, Vorarlberg und Tirol. Die Mittel für die steirischen Gemeinden wurden hingegen erst knapp zur Hälfte abgeholt.

Novelle zum KIG 2020 – Verlängerungen der Fristen, Sommerbetreuung auch für 2021 und 2022

Durch die Entspannung der Corona-Pandemie im Sommer 2021  in Österreich und die damit einhergehende Verbesserung der Konjunktur ist vor allem das Baugewerbe stark ausgelastet. Das führt zu nachfrageinduzierten Preissteigerungen sowie einen Mangel an Baustoffen.

Um den Städten und Gemeinden die Möglichkeit zu geben, auf diese Situation flexibel reagieren zu können, wurden die Fristen im KIG 2020 verlängert:

  • Verlängerung der Frist für die Einbringung des Antrages um ein Jahr auf 31. Dezember 2022.
  • Verlängerung der Frist, in welcher das Projekt begonnen haben muss, um ein Jahr auf 31. Dezember 2022.
  • Verlängerung der Frist für die Einreichung der Endabrechnung um ein Jahr auf 31. Jänner 2025.

Dadurch soll es den Gemeinden möglich sein, den vorgesehenen Zweckzuschuss wirtschaftlich und sparsam höchstmöglich ausschöpfen zu können. Diese Änderung gilt auch für alle Anträge, die bereits vor Inkrafttreten der Novelle eingebracht oder bezuschusst wurden. Für die Gemeinde besteht kein Handlungsbedarf.

Um auf die aktuellen und sich laufend verändernden Gegebenheiten bestmöglich vorbereitet zu sein, wurde zusätzlich beschlossen, dass Zweckzuschüsse für die Kinderbetreuung in den Sommerferien auch für die Jahre 2021 sowie 2022 bezuschusst werden. Somit gelten alle Anträge und Zuschüsse für Sommerbetreuung 2020 aufgrund der Novelle nunmehr auch für die Sommerbetreuung in den Jahren 2021 und 2022. Für die Gemeinden besteht auch hier kein zusätzlicher Handlungsbedarf.

Allgemeine Informationen zum Kommunalen Investitionsprogramm 2020 können Sie auf unserer Seite bmf.gv.at/themen/budget/finanzbeziehungen-laender-gemeinden/kommunales-investitionsprogramm abrufen. Dort finden Sie auch sämtliche Kategorien der Investitionsprojekte, die gefördert werden.

Weitere Informationen zu den zahlreichen Corona Hilfs- und Fördermittel, finden Sie in unseren FAQs unter bmf.gv.at/corona.

– V.BÖSEL (Quelle: BMF, Entgeltliche Einschaltung)

 

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